Verordnung Starterdarlehen Gemeinde Kerkrade
Der Rat der Gemeinde Kerkrade, nach Kenntnisnahme des Vorschlags des Bürgermeisters und des beigeordnete vom 09.11.2021, unter Berücksichtigung der Artikel 147 und 149 des Gemeindegesetzes, beschließt, die Verordnung über das Startdarlehen der Gemeinde Kerkrade 2021 zu erlassen.
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Diese Verordnung definiert:
- Antragsteller: die Person, die allein oder zusammen mit ihrem Partner zum ersten Mal eine Wohnung kauft oder erwirbt und zur Zielgruppe des Starterdarlehens gemäß den vorliegenden Bestimmungen gehört. Bei zwei Antragstellern für dieselbe Wohnung gelten sie gemeinsam als Antragsteller und müssen beide die oben genannte Bedingung erfüllen, dass sie zuvor keine Wohnung gekauft oder erworben haben.
- Kollegium: das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete der Gemeinde Kerkrade;
- Kombi-Darlehen: ein zusätzliches Darlehen, das zusätzlich zu einem Hypothekendarlehen aufgenommen wird und aus dem Rückzahlungen auf das Hypothekendarlehen in Höhe von maximal 50 % des Wertes der finanzierten Wohnung geleistet werden können. Dieses Kombinationsdarlehen wird untrennbar mit dem Startdarlehen angeboten und ist in diesem Fall auf maximal den Betrag des Startdarlehens begrenzt.
- Finanztest; der von SVn auf der Grundlage der geltenden NHG-Vorschriften durchgeführte Test, der zur Berechnung der Höhe des Starterdarlehens verwendet wird.
- NHG: Nationale Hypotheek Garantie, die Werbebezeichnung für die von der Stichting Waarborgfonds Eigen Woningen mit Sitz in Den Haag gewährte Garantie;
- Starterdarlehen: ein Darlehen, das die SVn dem Antragsteller zur Finanzierung seines Eigenheims gewähren kann, zusammen mit einem Kombinationsdarlehen, das mit dem Starterdarlehen verbunden ist;
- SVn: Stichting Stimuleringsfonds Volkshuisvesting Nederlandse gemeenten, mit eingetragenem Sitz in Hoevelaken und Hauptgeschäftssitz in Amersfoort, Finanzdienstleister, registriert unter der AFM-Lizenznummer 12013647;
- Zuteilung: die Entscheidung der Gemeinde, auf deren Grundlage der Antragsteller das Starterdarlehen bei der SVn beantragen kann.
Artikel 2 Anwendungsbereich
- Diese Regelung gilt nur für Kreditanträge:
- Zielgruppe: Natürliche Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Wohneigentum besitzen. Bei zwei potenziellen Eigentümern darf keiner der beiden zuvor ein Eigenheim besessen haben.
- Markt und Preissegment: Für den Kauf von bestehenden und neu gebauten Häusern in der Gemeinde Kerkrade mit einer maximalen Kaufsumme von 245.000 €, einschließlich Verbesserungskosten (im Falle eines bestehenden Gebäudes) und zusätzlicher Arbeiten (im Falle eines Neubaus). Etwaige Verbesserungskosten oder zusätzliche Arbeiten werden bei der Berechnung der Höhe des Starterdarlehens berücksichtigt. Der Kauf entspricht immer den aktuellsten NHG-Bedingungen und -Standards.
- Der Antragsteller muss die Immobilie, für die ein Starterdarlehen gewährt wird, selbst bewohnen.
- Die Verordnung fügt sich in den Rahmen der Provinzen ein.
Artikel 3 Haushalt
- Die Gemeinde Kerkrade legt das für die Vergabe von Starterdarlehen verfügbare Budget fest.
- Startdarlehen werden nur in dem Maße vergeben, wie die dafür vorgesehenen Mittel ausreichen.
- Anträge, denen in Verbindung mit dem zweiten Absatz nicht stattgegeben werden kann, werden vom Kollegium abgelehnt.
Artikel 4 Zuständigkeit des Kollegium
Das Kollegium prüft den Antrag anhand der Artikel 2 und 3. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Reglements ist das Kollegium befugt, zu entscheiden, ob der Antragsteller ein Starterdarlehen der SVn beantragen kann.
Artikel 5 Antrags- und Zuteilungsverfahren
- Ein Antrag auf ein Starterdarlehen wird beim Kollegium in der von der Gemeinde vorgegebenen Form eingereicht.
- Das Kollegium bestätigt den Eingang des Antrags innerhalb von zwei Wochen.
- Enthält der Antrag nicht alle Informationen, die das Kollegium für eine Entscheidung für erforderlich hält, gibt das Kollegium dem Antragsteller Gelegenheit, den Antrag innerhalb einer Zeitspanne von vier Wochen zu vervollständigen.
- Wird der Antrag nicht innerhalb der angegebenen Zeitspanne ausgefüllt, entscheidet das Kollegium , den Antrag nicht zu bearbeiten.
- Das Kollegium bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs.
- Das Kollegium trifft innerhalb von acht Wochen nach Eingang des Antrags oder nach dessen Vervollständigung eine Entscheidung und teilt sie dem Antragsteller in Form eines Zu- oder Ablehnungsbescheids mit.
- Aus der Überschreitung der in der sechsten Randnummer genannten Zeitspanne kann der Kläger nicht ableiten, dass seinem Antrag stattgegeben wurde oder wird.
- Bei der Vergabe wird der Höchstbetrag des Starterdarlehens festgelegt. Dies geschieht auf der Grundlage von 20 % der Kauf-(Vertrags-)summe einschließlich Verbesserungskosten (bei bestehenden Gebäuden) und zusätzlichen Arbeiten (bei Neubauten) bis zu einem Höchstbetrag von 49.000,00 €.
- Gegen die Zuteilung oder Ablehnung nach Absatz 6 kann nach Maßgabe des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes Einspruch und Beschwerde eingelegt werden.
Artikel 6 Ablehnung des Antrags und Aufhebung der Zuteilungsentscheidung
- Het college wijst een aanvraag voor een Starterslening af, indien:<
- die Haushaltsmittel reichen nicht aus, um dem Antrag stattzugeben; oder
- Vorschriften und/oder Bestimmungen, die in dieser Verordnung oder im Rahmen dieser Verordnung festgelegt sind, nicht eingehalten wurden.
- Das Kollegium widerruft eine Zuteilungsentscheidung Starterdarlehen, wenn:
- das Starterdarlehen auf der Grundlage falscher Daten vergeben oder ermittelt wurde; oder
- das Starterdarlehen nicht zustande kommt.
Artikel 7 Finanzielle Bewertung, Bereitstellung und Verwaltung des Starterdarlehens durch den SVn
Bei der Zuweisung durch das Kollegium handelt es sich um einen Vorbehalt für ein Startdarlehen aus dem Gemeindehaushalt. Die Zuweisung für ein Startdarlehen ist der Ausgangspunkt für eine autonome finanzielle Bewertung durch die SVn.
- Mit der Zuteilung kann ein Antrag auf das Starterdarlehen bei der SVn gestellt werden.
- Die SVn legt den endgültigen Betrag des Starterdarlehens auf der Grundlage des Finanztests fest. Fällt der Finanztest positiv aus, unterbreitet SVn ein Angebot. Fällt der Finanztest negativ aus, lehnt SVn das Darlehen ab und informiert den Antragsteller und die Gemeinde entsprechend.
- Die SVn bietet ein Starterdarlehen an und verwaltet es.
- Wenn der Antragsteller mit der (finanziellen) Prüfung der SVn nicht einverstanden ist, kann er ein Beschwerdeverfahren bei der SVn und anschließend eventuell bei der KIFID einleiten oder sich an das zuständige Zivilgericht wenden.
- Die SVn lehnt einen Antrag auf ein Starterdarlehen in jedem Fall ab, wenn er die Kombination mit anderen Kaufinstrumenten, (Zins-)Rabatten oder Finanzierungsmodellen vorsieht, die im Widerspruch zum Starterdarlehen stehen und/oder die Interessen des Antragstellers, der NHG oder des ersten Kreditgebers beeinträchtigen.
- Die Regelung steht im Einklang mit den Produktspezifikationen von SVn für Starterslening und der zwischen der Gemeinde Kerkrade und SVn geschlossenen Beteiligungsvereinbarung.
Artikel 8 Härtefallklausel
Das Kollegium kann Artikel 2 Absatz 1 unangewendet lassen oder von ihm abweichen, soweit die Anwendung unter Berücksichtigung des Interesses des Antragstellers zu einer schwerwiegenden Ungerechtigkeit führt.
Artikel 9 Inkrafttreten
- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Dezember 2021 in Kraft.
- Mit dem Inkrafttreten der Starterdarlehensverordnung der Gemeinde Kerkrade 2021 wird die Starterdarlehensverordnung der Gemeinde Kerkrade vom 30. September 2020 aufgehoben.
Artikel 10 Bezugsvermerk
Diese Verordnung kann zitiert werden als "Starterdarlehensverordnung Gemeinde Kerkrade 2021".
Dies hat der Rat der Gemeinde Kerkrade in seiner öffentlichen Sitzung vom 15. Dezember 2021 beschlossen.
Der Kanzler,
D.G.M.G. Franssen
Präsident,
T.P. Dassen-Housen
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