Erklärung zum Datenschutz Gemeinde Kerkrade
Die Gemeinde Kerkrade verarbeitet personenbezogene Daten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen und öffentlichen Aufgaben. Sie verarbeitet auch personenbezogene Daten, um Ihnen in einem bestimmten Fall eine Dienstleistung zu erbringen. In allen Fällen werden die Daten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) und - wo anwendbar - dem Polizeidatengesetz (Wpg) verarbeitet.
Diese Datenschutzerklärung kann geändert werden, um geänderten Gesetzen und Vorschriften und/oder der Art und Weise, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, Rechnung zu tragen. Diese Version wurde am 24-04-2025 erstellt.
Persönliche Daten
Je nach Situation verarbeitet die Gemeinde Kerkrade unterschiedliche personenbezogene Daten. In diesem Fall sind alle Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich und können nur von dem Beamten eingesehen werden, der die Daten für die Ausführung seiner Arbeit benötigt. Auf diese Weise hält die Gemeinde Kerkrade die Vorschriften des AVG und des Wpg ein.
- Die Gemeinde verarbeitet Kontaktdaten wie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wenn ein Bürger einen Antrag stellt;
- Für Anträge und/oder Hilfen in den Bereichen Arbeit, Einkommen, Jugendhilfe, soziale Unterstützung oder Sicherheit kann die Gemeinde besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, wie finanzielle, medizinische oder strafrechtliche Daten;
- Darüber hinaus verarbeitet die Gemeinde personenbezogene Daten auf eigene Initiative, um beispielsweise Steuern einzutreiben und Betrug zu bekämpfen.
- Darüber hinaus verarbeitet die Gemeinde personenbezogene Daten im Rahmen von Ermittlungen und Vollstreckungen. Dies unterliegt den Datenschutzbestimmungen der Wpg.
Verarbeitungsgrundlagen
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sich die Gemeinde Kerkrade auf eine Verarbeitungsgrundlage berufen kann. Diese Verarbeitungsgrundlagen sind im AVG aufgeführt. Die Gemeinde Kerkrade verarbeitet personenbezogene Daten auf fünf der sechs bestehenden Verarbeitungsgrundlagen:
- die Zustimmung der Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen;
- für den Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde;
- zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe der Gemeinde;
- für die Wahrung eines vitalen Interesses;
- für die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe.
Die folgenden Grundlagen gelten für die Wpg:
- Verarbeitung personenbezogener Daten für die laufende Untersuchung und Durchsetzung (Art. 8 Wpg);
- Verarbeitung von Personendaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Art. 9 Wpg);
- Bearbeitung von Personendaten für Unterstützungsaufgaben (Art. 13 Wpg).
Aufbewahrungsfristen
Personenbezogene Daten dürfen nicht länger verarbeitet werden als unbedingt erforderlich. Die Gemeinde Kerkrade stellt dies sicher. Konkret bedeutet dies, dass personenbezogene Daten nach einer festgelegten Aufbewahrungsfrist (automatisch) gelöscht werden. Die Dauer der Aufbewahrungsfrist ist immer abhängig von der jeweiligen Verarbeitung.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinde
Gemäß dem AVG und dem Wpg ist die Gemeinde Kerkrade verpflichtet, personenbezogene Daten sorgfältig und vertraulich zu behandeln und sie nach besten Kräften vor unbefugtem Zugriff (sowohl intern als auch extern) oder unrechtmäßiger Verwendung zu schützen. Um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten, hat die Gemeinde Kerkrade beispielsweise die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Jeder Beamte unterzeichnet eine Vertraulichkeitserklärung;
- Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur Beamte, die diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen;
- Die Gemeinde Kerkrade trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten;
- Die Gemeinde Kerkrade wird Ihre personenbezogenen Daten nicht länger aufbewahren, als es für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer (gesetzlichen) Aufgaben erforderlich ist.
Rechte der betroffenen Personen
Personen, deren Daten von der Gemeinde verarbeitet werden, haben als Betroffene eine Reihe von Rechten, die sie nutzen können, um Einfluss auf die Datenverarbeitung der Gemeinde Kerkrade zu nehmen. Ein entsprechender Antrag kann vorzugsweise über das Online-Kontaktformular Datenschutzbeauftragter gestellt werden, kann aber auch per E-Mail oder Post eingereicht werden. Die Gemeinde wird den Antrag innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Betroffene Personen haben die folgenden Rechte:
- Recht auf Zugang zu den uns bekannten personenbezogenen Daten;
- Recht auf Ergänzung, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten;
- Recht auf Information darüber, wie die Gemeinde Kerkrade personenbezogene Daten verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden;
- Recht auf Übermittlung personenbezogener Daten, die von der Gemeinde verarbeitet werden, z. B. bei einem Wohnungswechsel;
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Nicht immer kann den Ersuchen stattgegeben werden. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Gemeinde Kerkrade verpflichtet ist, bestimmte personenbezogene Daten zu verarbeiten, wie dies beispielsweise bei der Grundregistrierung von Personen oder bei Ermittlungs- und Vollstreckungsmaßnahmen der Fall ist. Ein Antrag auf Löschung personenbezogener Daten muss dann abgelehnt werden.
Grundlegende Registrierung von Personen
Die Gemeinde Kerkrade ist gesetzlich verpflichtet, ein Melderegister für die in ihrer Gemeinde wohnhaften Personen zu führen. Für diese Registrierung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Zugang zu den personenbezogenen Daten zu verlangen, die die Gemeinde in der Basisregistrierung von PersonenBRP) über sie gespeichert hat.
Ein Antrag auf Einsichtnahme in das BRP kann über die Seite Anforderung von personenbezogenen Daten aus BRP gestellt werden. Schließlich besteht nach dem Schlüsselregistergesetz auch das Recht, von der Gemeinde zu verlangen, dass personenbezogene Daten aus dem BRP nicht an bestimmte Personen oder Stellen weitergegeben werden. Ein entsprechender Antrag kann über die Seite Vertraulichkeit der BRP gestellt werden.
Städtische Website
Die Website der Gemeinde Kerkrade zeichnet Daten über Besucher auf, wie z.B. die Anzahl und Dauer der Besuche, die am häufigsten besuchten Seiten und die Zeiten, zu denen die Website besucht wird. Persönliche Daten wie die IP-Adresse werden anonymisiert und können nicht zu Einzelpersonen zurückverfolgt werden. Weitere Informationen über die Cookie-Politik der Gemeinde Kerkrade finden Sie in der Cookie-Erklärung.
Kontaktdaten, die über die Website der Gemeinde Kerkrade zur Verfügung gestellt werden, z. B. für eine Bewerbung über ein digitales Formular, werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie zur Verfügung gestellt wurden, z. B. für die Bearbeitung einer Bewerbung oder die Beantwortung einer Frage oder Beschwerde. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach einer festgelegten Aufbewahrungsfrist (automatisch) gelöscht.
Externe Parteien
Viele Verarbeitungen personenbezogener Daten werden in automatisierten Systemen gespeichert. In diesen Fällen werden die Daten auch von externen Parteien, wie z.B. Softwarelieferanten, verarbeitet. In solchen Fällen trifft die Gemeinde Kerkrade schriftliche Vereinbarungen über die Sicherheit und Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Vereinbarungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Verarbeitung des Ansatzes zur Unterminierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bekämpfung der Unterwanderung sollte niemals "einfach so" erfolgen. Es muss eine klare Notwendigkeit oder ein Grund dafür vorliegen. Der Grund für die Untersuchung kann in verschiedenen externen und internen Kontaktmomenten liegen.
Die Stadtverwaltung verarbeitet nur die Daten, die notwendig sind, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, fakultative BSN oder Unternehmensdaten. In jeder Phase der Untersuchung wird geprüft, ob ein Signal schwerwiegend genug ist und ob es notwendig ist, weitere Daten anzufordern oder weiterzugeben.
Personenbezogene Daten können in MS Outlook, MS Word, dem internen kommunalen Dokumentenverwaltungssystem (CORSA), dem internen kommunalen Meldesystem (Liber), dem System der Stiftung M (anonyme Anzeige von Straftaten), dem System RIECIS (RIEC), Cryptshare und Ziver, dem Basisregister für Personen, dem Basisregister für Adressen und Gebäude, der Handelskammer und dem Handelsregister, dem Grundbuchamt, dem WOZ-Wert, den GOUW-Steuern, dem Internet und PDF (Adobe) verarbeitet und abgerufen werden. Der Zugang zu den Systemen wird in Übereinstimmung mit den national festgelegten Normen und Standards für die Informationssicherheit innerhalb der Regierung eingerichtet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) und der Durchführungsverordnung zur Allgemeinen Datenschutzverordnung (UAVG).
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt; es handelt sich immer um eine menschliche Überprüfung.
Grundlage und Zweck der Verarbeitung bei der Bekämpfung der Untergrabung
Die Datenverarbeitung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e AVG: Aufgaben von öffentlichem Interesse oder eine Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übertragen wurde.
Konkret stützt sich die Datenverarbeitung auf die allgemein definierten Aufgaben im Gemeindegesetz, zu denen insbesondere die Fürsorgepflichten des Bürgermeisters und des Kollegium von B&W gehören. Darin werden dem Bürgermeister eine Reihe spezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zugewiesen. Beispiele hierfür sind die Schließungsbefugnisse des Bürgermeisters nach dem Gemeindegesetz und dem Opiumgesetz.
Ziel der Bekämpfung von Untergrabungen ist es, soziale Probleme zu verhindern und die Lebensqualität zu schützen.
Weitergabe an Dritte
In bestimmten Fällen werden Daten mit Kooperationspartnern wie dem Regionalen Informations- und Kompetenzzentrum (RIEC), der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörde ausgetauscht. Für den Datenaustausch mit Dritten wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Datenschutz-Folgenabschätzung wurden Maßnahmen ergriffen, um Risiken bei der Datenverarbeitung zu vermeiden.
Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, kriminelle Aktivitäten zu stoppen und zu vereiteln sowie steuerliche Maßnahmen nur innerhalb der RIEC-Kasuistik und auf der Grundlage der RIEC-Vereinbarung zu ergreifen.
Aufbewahrungsfrist
Bei der Bearbeitung von Unterschlagungen wendet die Gemeinde ebenfalls die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Archivgesetz) an.
Ermittlungen, die vorzeitig beendet werden, werden nach einem Jahr vernichtet.
Wird eine Meldung aufgenommen, werden personenbezogene Daten fünf Jahre lang aufbewahrt, gerechnet ab dem Bearbeitungsdatum.
Die Vernichtung erfolgt nach einem internen Vernichtungsverfahren gemäß den Vorschriften des Archivgesetzes.
Rechte und Zugang
Bei einer Unterwanderung haben Sie die gleichen Rechte wie bei allen anderen kommunalen Verfahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter der Überschrift "Rechte der betroffenen Personen".
Ihre Rechte können eingeschränkt werden, wenn zwingende Interessen der Gewährung des Antrags entgegenstehen. Dies kann zum Beispiel eine laufende Untersuchung sein.
Kontakt und Beschwerden
Für Fragen, Anmerkungen und Beschwerden kann man sich in erster Instanz an den Datenschutzbeauftragten (FG) wenden. In zweiter Instanz kann man sich an die Behörde für personenbezogene Daten wenden. Für das Beschwerdeverfahren siehe die Informationen auf dieser Seite unter der Überschrift "Fragen, Kommentare und Beschwerden".
Verarbeitung im Rahmen von Ermittlungen und Durchsetzung
Nimmt die Gemeinde Aufgaben im Rahmen von Ermittlungen und Vollstreckungen wahr, gelten die Vorschriften des Polizeidatengesetzes (Wpg). In diesen Fällen kann die Gemeinde personenbezogene Daten an andere Stellen weitergeben oder personenbezogene Daten erhalten. Dieser Datenaustausch findet zum Beispiel mit der Polizei, der Justiz und dem Schulaufsichtsbeamten statt. Für polizeiliche Daten gelten besondere Vorschriften darüber, wer welche Daten einsehen darf und wie lange die Daten aufbewahrt werden.
Fragen, Kommentare und Beschwerden
Fragen, Kommentare und Beschwerden können in erster Linie an den Datenschutzbeauftragten (FG) gerichtet werden. Der FG ist der interne Kontrolleur der Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht die kommunale Datenschutzpolitik.
Der Datenschutzbeauftragte kann über das Kontaktformular erreicht werden. Alternativ können Sie sich auch an die Datenschutzbehörde wenden, die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Allgemeine Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde. Weitere Informationen über die Datenschutzpolitik der Gemeinde Kerkrade finden Sie im Rahmen der Datenschutzpolitik unter .