Datenschutzbeauftragter (FG) der Gemeinde Kerkrade

Bei der Gemeinde Kerkrade wurde ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ernannt. Der DSB überwacht den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Gemeinde, sowohl bei Verarbeitungen, die unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, als auch bei Verarbeitungen, für die das Polizeidatengesetz (Wpg) gilt. 

Was ist die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Kerkrade hat die folgenden Aufgaben:

  • Information und Beratung der Gemeindebediensteten und der Verwaltungsangestellten über die Anforderungen und Pflichten der Datenschutzgesetze (AVG und Wpg);
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und der eigenen Datenschutzpolitik durch die Gemeinde. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für den Datenschutz;
  • Beratung bei einer "Datenschutz-Folgenabschätzung" (auch Datenschutz-Folgenabschätzung oder Datenschutz-Folgenabschätzung genannt);
  • Konsultation der Behörde für personenbezogene Daten (AP).

Kontakt-Formular

Wenn Sie (eines Ihrer) Rechte gemäß der DSGVO oder dem Wpg wahrnehmen möchten, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft über Ihre eigenen personenbezogenen Daten, können Sie hierfür über dieses allgemeine Kontaktformular (FG) einen Antrag bei der Gemeinde stellen:
Der FG wird Ihren Antrag dann bearbeiten. 

Wenn Sie Fragen und/oder Beschwerden bezüglich der Art und Weise haben, wie die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, können Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar per E-Mail an fg@kerkrade.nl oder unter der allgemeinen Telefonnummer 14 045