Datenschutzbeauftragter (FG) der Gemeinde Kerkrade

In der Gemeinde Kerkrade haben wir zwei Datenschutzbeauftragte (FG). Ein FG konzentriert sich auf den Schutz personenbezogener Daten nach dem AVG. Der andere FG kümmert sich um den Schutz personenbezogener Daten nach dem Wpg. 

Was ist die Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Kerkrade hat die folgenden Aufgaben:

  • Information und Beratung der Gemeindebediensteten und der Verwaltungsangestellten über die Anforderungen und Pflichten der Datenschutzgesetze (AVG und Wpg);
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und der eigenen Datenschutzpolitik durch die Gemeinde. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für den Datenschutz;
  • Beratung zu einer "Datenschutz-Folgenabschätzung" (auch Datenschutz-Folgenabschätzung oder Datenschutz-Folgenabschätzung genannt);
  • Konsultation der Behörde für personenbezogene Daten (AP).

Kontakt-Formular


Wenn Sie (eines Ihrer) AVG- oder Wpg-Rechte ausüben möchten, wie z. B. das Recht auf Einsicht in Ihre eigenen personenbezogenen Daten, können Sie über dieses allgemeine Kontaktformular (FG) einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde stellen. Das zuständige FG wird Ihren Antrag dann bearbeiten.  

Wenn Sie Fragen und/oder Beschwerden über die Art und Weise haben, wie die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, können Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar über die E-Mail-Adresse fg@kerkrade.nl oder über die allgemeine Telefonnummer 14 045.