Zugriff auf
Die Gemeinde Kerkrade möchte, dass jeder diese Website gut finden, lesen und nutzen kann. Wir möchten, dass alle Einwohner mitmachen können. Auch Menschen mit einer Behinderung. Deshalb arbeiten wir an der digitalen Zugänglichkeit.
Auch staatliche Websites müssen per Gesetz den Regeln für digitale Zugänglichkeit (WCAG 2.1) entsprechen. Wir nehmen diese Verpflichtung ernst. Und wollen, dass unsere kommunalen Websites diese gesetzlichen Anforderungen an die digitale Zugänglichkeit erfüllen.
So arbeiten wir an der digitalen Barrierefreiheit
- Wir erstellen Websites und Anwendungen gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit.
- Wir schulen unsere Mitarbeiter in der Erstellung barrierefreier Inhalte.
- Wir lassen unsere Websites regelmäßig von unabhängigen Experten testen.
- Wir verbessern Teile, die noch nicht leicht zugänglich sind.
- Wir bieten Alternativen, wenn Informationen (noch) nicht leicht zugänglich sind.
- Wir hören uns Nutzerberichte an und lösen Probleme
- Wir veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit für jede Website und App auf dem digitaccessible-Dashboard.
Zugänglichkeitserklärungen und Forschungsberichte
Regierungsorganisationen müssen für jede Website und Anwendung, für die sie verantwortlich sind, eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. In der Erklärung wird angegeben, welche Teile der Website bereits die Anforderungen erfüllen und welche Teile verbessert werden könnten.
Derzeit erfüllt diese Website alle Erfolgskriterien.
Einen Überblick über die Zugänglichkeitserklärungen der Gemeinde Kerkrade finden Sie im Register der Zugänglichkeitserklärungen.
Haben Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit dieser Website? Bitte lassen Sie es uns wissen.
Wir möchten, dass diese Website für alle zugänglich bleibt. Stoßen Sie auf ein Problem mit der Zugänglichkeit? Oder finden Sie ein PDF-Dokument oder eine andere Datei, die nicht gut zu verwenden ist? Informieren Sie die Web-Redaktion unter webbeheer@kerkrade.nl, damit wir uns darum kümmern können.