Schulen in Kerkrade

Scholenopdekaart.nl ist eine Website, auf der Sie Informationen über alle Schulen in unserer Gemeinde finden können. So erhalten Sie einen guten Überblick und ein Bild von dem, was die Schulen zu bieten haben. Sehen Sie sich die Schulen in Kerkrade an.


Schulpflicht für Kinder

Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht, wenn es zwischen 5 und 16 Jahre alt ist. Es muss mindestens 12 volle Schuljahre lang die Schule besuchen. Danach beginnt die Qualifikationspflicht. Besucht Ihr Kind eine Sonderschule mit einem Berufs- oder Tagesschulabschlussprofil? Oder besucht Ihr Kind eine praktische Ausbildung? Dann gilt die Qualifizierungspflicht nicht. 

Auch Kinder, die nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen zur Schule gehen. Auch für sie gilt die Schulpflicht. Auch Kinder von Asylbewerbern und Kinder, die sich illegal in den Niederlanden aufhalten, fallen darunter.

Alle Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf der Website des Schulamtes Parkstad Limburg.

Sprachgruppen

In Kerkrade wurden bereits mehrere "Sprachgruppen in der Nachbarschaft" eingerichtet. Die dritte Sprachgruppe startete Ende 2018 in Eygelshoven. Die Teilnahme an dieser Sprachgruppe ist für Einwohner aus Kerkrade kostenlos. Das Ziel ist es, dass jeder in seinem eigenen Tempo mit der niederländischen Sprache arbeiten kann. Haben Sie Schwierigkeiten mit der niederländischen Sprache oder kennen Sie jemanden in Ihrer Umgebung, der Schwierigkeiten mit der Sprache hat? Dann schauen Sie sich die Sprachgruppe in Ihrer Nähe an. Die Standorte für die Sprachgruppen sind: Westhoes, Catharinahoes und Eygelshoven Bibliothek. Sie können sich per E-Mail anmelden: taalhuis@bibliotheek-kerkrade.nl oder bei der Sprachgruppe in Ihrer Nähe vorbeikommen.



Sie können sich jederzeit für eine Sprachgruppe anmelden, es gibt kein Anfangs- oder Enddatum.Orte und Zeiten:

Montagvormittag in Nord - Eygelshoven Bibliothek von 09.00 - 12.00
Mittwochvormittag im Osten - Catherinehoes von 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstagvormittag in West - Westhoes von 09.00 - 12.00 Uhr.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Befreiung von der Schulpflicht oder Sonderurlaub von der Schule zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachstehenden Link: