Digitales Ankaufsportal und Register

Sind Sie Händler oder Ankaufsunternehmen für Gebrauchtwaren? Zum Beispiel für Autos, Mobiltelefone, Laptops, Schmuck oder andere wertvolle Gebrauchtwaren? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet , sich beim „Digitaal Opkopers Loket“ (DOL) unter anzumelden und Ihre Ein- und Verkäufe im „Digitaal Opkopers Register“ (DOR) zu registrieren.

Das DOL und das DOR dienen dazu, den Handel mit Gebrauchtwaren übersichtlich und sicher zu gestalten. Ziel ist es, Diebstahl und Hehlerei zu verhindern und zu bekämpfen. Den illegalen Kauf und Verkauf gestohlener Gegenstände bezeichnen wir als Hehlerei. Hehlerei ist strafbar.

Durch diese Registrierung wird der Handel transparenter, und wir tragen gemeinsam dazu bei, die Kriminalität einzudämmen.
 

Gesetze und Vorschriften für Händler und Aufkäufer

Anmeldung beim DOL

Sind Sie in Kerkrade als Unternehmer oder Händler für Secondhand- oder Gebrauchtwaren tätig? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich über das „Digitaal Opkopers Loket“ (DOL) anzumelden.

Die Registrierung beim DOL ist kostenlos. Sie müssen sich nur einmal registrieren. Sie erhalten dann einen Benutzernamen und ein Passwort. Die Gemeinde und die Polizei werden über Ihre Registrierung informiert.

Registrieren Sie sich beim „Digitaal Opkopers Loket“

Waren beim DOR registrieren

Darüber hinaus sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Gebrauchtwaren im Digitalen Ankaufsregister (DOR) zu registrieren. Die Nutzung des DOR ist kostenlos. Dort können Sie auch ganz einfach Ihre Bestände verwalten. 

Melden Sie sich beim digitalen Ankaufsregister an

Im Video „Stop Heling – das digitale Ankaufsregister“ auf der Website der „ Rijksoverheid  “ ( ) unter erfahren Sie, wie Sie das digitale Ankaufsregister nutzen können.

Durch die Nutzung des DOR unterstützen Sie die Polizei und die Gemeinde bei der Bekämpfung des Hehlerei.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über das digitale Ankaufsregister und die digitale Ankaufsstelle erfahren? Dann besuchen Sie die Website des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit unter sowie die Website der Rijksoverheid

Gesetze und Vorschriften

Die Vorschriften für Händler und Aufkäufer sind in den nationalen Gesetzen und in der örtlichen Verordnung der Gemeinde Kerkrade festgelegt. Nachstehend finden Sie die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Aufsicht

In Kerkrade überwachen die Polizei sowie die Aufsichts- und Vollzugsbehörde die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften für Händler von Gebrauchtwaren und nicht regulierten Waren. Die Aufsicht zielt auf die ordnungsgemäße Ausübung des Händlerberufs ab. Bei Feststellung von Straftaten greifen die Polizei sowie die Aufsichts- und Vollzugsbehörde gegebenenfalls ein.

Vorschriften für Verbraucher

Sind Sie ein Verbraucher, der gelegentlich gebrauchte Gegenstände verkauft, beispielsweise über Marktplaats oder an einen Secondhand-Laden? Dann müssen Sie sich nicht beim DOL oder DOR registrieren.

Sie sind weder Aufkäufer noch Händler und unterliegen daher nicht dieser Registrierungspflicht.

Es gilt jedoch immer:

  • Verkaufen Sie keine Waren, von denen Sie wissen oder vermuten, dass sie gestohlen sind. 
  • Fragen Sie im Zweifelsfall nach der Herkunft der Produkte

Weitere Informationen

Im Video „Stop Heling“ auf der Website der „ Rijksoverheid “ ( ) unter erhalten Sie Tipps, wie Sie Hehlerei verhindern können, damit Einbruch und Diebstahl für Kriminelle weniger attraktiv werden.

Möchten Sie mehr über die Prävention von Hehlerei und Diebstahl erfahren? Dann besuchen Sie die Website „Stop Heling“ des Ministeriums für Justiz und Sicherheit unter oder laden Sie die „Stop Heling“-App herunter. 

Über die Website „Stop Heling“ ( )können Sie auch überprüfen, ob ein Gebrauchtprodukt als gestohlen gemeldet ist. Geben Sie einen Teil der Seriennummer (mindestens 5 Zeichen) ein und klicken Sie auf „Prüfen“.