Studienbeihilfe

Was ist das?

Wenn Sie studieren und eine Behinderung haben, kann es schwierig sein, neben Ihrem Studium zu arbeiten. Eine Studienbeihilfe der Gemeinde hilft Ihnen dabei. So vermeiden Sie, dass Sie mehr Geld leihen müssen.

Wie funktioniert das?

Bedingungen Studienbeihilfe.

Für die Gewährung der Studienbeihilfe müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Als unmittelbare Folge einer Krankheit oder Behinderung sind Sie strukturell nicht in der Lage, neben Ihrem Studium Einkommen zu erzielen;
  • Sie müssen eine Studienfinanzierung nach dem Studentenfinanzierungsgesetz 2000 (WSF 2000) oder eine Beihilfe nach dem Bildungsbeitrags- und Schulkostenbeihilfegesetz (WTOS) erhalten;
  • Sie dürfen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wajong haben.

Strukturelle medizinische Einschränkung: Eine medizinische Einschränkung kann entweder körperlich oder geistig sein. Eine medizinische Einschränkung ist strukturell, wenn innerhalb eines absehbaren Zeitraums, z. B. innerhalb von drei Jahren, keine Besserung der medizinischen Einschränkung zu erwarten ist. Die Gemeinde kann nach diesen drei Jahren ein neues medizinisches Gutachten anfordern, um festzustellen, ob sich Ihre Situation geändert hat.

Keine Vermögens- und Einkommensgrenze: Eine Vermögensgrenze für den Anspruch auf Studienbeihilfe gibt es nicht mehr. Auch das Einkommen steht dem Anspruch auf Studienbeihilfe grundsätzlich nicht im Wege.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie angeben, ob Sie Einkünfte aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit haben. So kann die Stadtverwaltung beurteilen, ob Sie strukturell nicht in der Lage sind, neben Ihrem Studium ein Einkommen zu erzielen. Studierende, die Studienbeihilfe erhalten und im Rahmen ihres Studiums ein Einkommen aus einem Praktikum beziehen, behalten einen Teil ihres Anspruchs auf Studienbeihilfe.

Keine Altersgrenze: Für den Anspruch auf Studienbeihilfe gibt es keine Altersgrenze. Das bedeutet, dass auch Minderjährige Anspruch auf Studienbeihilfe haben können.Auszahlung der Studienbeihilfe.Die Gemeinde zahlt die Studienbeihilfe monatlich aus. Die Zahlung erfolgt so lange, wie Sie die Bedingungen erfüllen. Es gibt also keine maximale Zeitspanne für die Gewährung der Studienbeihilfe.

Wie lange dauert es?

Nach der Antragstellung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen einen schriftlichen Bescheid von der Gemeinde.

Was sollte ich tun?

Sie können es ausdrucken (pdf, 49 kB), ausfüllen und abschicken:

  • per E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl
  • Abgabe im Stadtbüro, Markt 33, Kerkrade

Zusätzliche Informationen

Nationale und lokale Gesetze und Vorschriften :

Beteiligungsgesetz, Artikel 36b