Schulpflicht, Sonderurlaub oder Freistellung

Wie funktioniert das?

Freistellung wenige Stunden pro Woche Kinder im Alter von 5 Jahren

Wenn eine ganze Schulwoche für Ihr Kind anfangs noch zu anstrengend ist, können Sie Ihr Kind für 5 Stunden pro Woche zu Hause behalten, bis es 6 Jahre alt ist. Sie brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen es aber dem Schulleiter oder der Schulleitung melden.

Befreiung von der Einschreibung an einer Schule

In den folgenden Fällen können Sie eine Befreiung von der Einschulung beantragen: 

  • Psychische und körperliche Beschwerden bei Ihrem Kind.
  • Keine örtliche Schule passt zu Ihren Überzeugungen oder Ihrer Lebensauffassung.
  • Ihr Kind besucht eine Schule im Ausland.
  • Sie führen ein Leben auf Wanderschaft. Zum Beispiel als Schausteller oder Zirkusarbeiter.

Die Befreiung gilt für 1 Schuljahr. Bei schweren körperlichen oder psychischen Beschwerden kann eine längere Befreiung gelten.

Befreiung vom Schulbesuch 

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind die Erlaubnis erhält, für einen oder mehrere Tage der Schule fernzubleiben. Zum Beispiel:

  • Krankheit;
  • Aussetzung;
  • ein religiöser Feiertag;
  • eine Ehe;
  • eine Beerdigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Ausnahmegenehmigung nur dann beantragen können, wenn Ihr Kind zuvor nicht an einer Schule eingeschrieben war, weil keine Schule in der Region Ihren Überzeugungen oder Ihrer Lebensauffassung entspricht.

Was sollte ich tun?

Freistellung wenige Stunden pro Woche Kinder im Alter von 5 Jahren

  • Sie teilen der Schule mit, dass Sie Ihr Kind für einige Stunden pro Woche zu Hause behalten.
  • Wenn Sie Ihr Kind mehr als 5 Stunden pro Woche zu Hause behalten wollen, müssen Sie die Erlaubnis des Schulleiters einholen.

Befreiung von der Einschreibung an einer Schule

Befreiung vom Schulbesuch

  • Wenn Ihr Kind krank ist oder ein religiöser Feiertag ist, teilen Sie der Schule bitte mit, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommt.
  • In allen anderen Fällen müssen Sie bei der Schulleitung um Urlaub bitten.

Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf der Website des Schulamtes Parkstad Limburg.

Was ist das?

Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren unterliegen der Schulpflicht. Das bedeutet, dass sie per Gesetz zur Schule gehen müssen. In einigen Fällen können Sie Sonderurlaub oder eine Befreiung beantragen und Ihr Kind muss nicht zur Schule gehen. Es gibt 3 Arten von Sonderurlaub oder Freistellung:

  • Freistellung für ein paar Stunden pro Woche für Kinder im Alter von 5 Jahren
  • Befreiung von der Schuleinschreibung
  • Freistellung vom Schulbesuch (genehmigter Urlaub)

Zusätzliche Informationen

  • Sie sollten Ihr Kind nicht außerhalb der Schulferien in den Urlaub fahren. Wenn Sie dies tun, verstoßen Sie gegen das Gesetz und machen sich strafbar.
  • Wenn Sie während der Schulferien keine Freistellung von der Arbeit bekommen können, können Sie einmal pro Schuljahr Urlaub außerhalb der Schulferien beantragen. Sie sollten dies mindestens 8 Wochen im Voraus bei der Schulleitung beantragen.

Die entsprechenden Vorschriften und Bedingungen finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

Was benötige ich?

Befreiung von der Einschreibung an einer Schule

  • Bei psychischen und physischen Beschwerden: eine Stellungnahme eines Arztes, Pädagogen oder Psychologen.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass keine Schule in der Region zu Ihren Überzeugungen oder Ihrer Lebensauffassung passt: eine Erklärung, warum das so ist.
  • Wenn Ihr Kind eine Schule im Ausland besucht: eine Erklärung des Schulleiters der ausländischen Schule.

Befreiung vom Schulbesuch

Falls Sie bei der Schulleitung eine Beurlaubung beantragen müssen: Belege, aus denen hervorgeht, dass die Beurlaubung notwendig ist. Zum Beispiel die Einladung zu einer Hochzeit oder eine Todesanzeige.