Schulpflicht, Sonderurlaub oder Freistellung
Was ist das?
Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren unterliegen der Schulpflicht. Das bedeutet, dass sie per Gesetz zur Schule gehen müssen. In einigen Fällen können Sie Sonderurlaub oder eine Befreiung beantragen und Ihr Kind muss nicht zur Schule gehen. Es gibt 3 Arten von Sonderurlaub oder Freistellung:
- Freistellung für ein paar Stunden pro Woche für Kinder im Alter von 5 Jahren
- Befreiung von der Schuleinschreibung
- Freistellung vom Schulbesuch (genehmigter Urlaub)
Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.