Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten

Was ist das?

Die Gemeinde speichert Ihre persönlichen Daten im zentralen Personenregister (BRP). Verschiedene Organisationen können Ihre personenbezogenen Daten aus dem BRP erhalten. Welche Organisationen das sind, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation ab. Zum Beispiel, ob Sie Kinder haben oder einen Führerschein besitzen. Welche Organisationen Ihre persönlichen Daten erhalten können, erfahren Sie auf der Website der Rijksoverheid.

Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Organisationen Ihre persönlichen Daten erhalten, können Sie die Gemeinde um Vertraulichkeit bitten. Sie können dies auch für Ihre Kinder bis zu 16 Jahren beantragen.

Wie funktioniert das?

Wenn Sie es vorziehen, dass Ihre persönlichen Daten nicht an andere weitergegeben werden, können Sie die Stadtverwaltung bitten, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Sie haben immer ein Recht auf diese Vertraulichkeit und müssen keinen Grund dafür angeben, warum Sie sie wünschen. Ihre persönlichen Daten werden dann nicht an Dritte weitergegeben:

  • nichtkommerzielle Einrichtungen wie Sport- und Musikvereine oder Wohlfahrtsverbände;
  • Organisationen, die die Gesundheitsversorgung von Patienten in einer Einrichtung sicherstellen;
  • (nach Abwägung der Interessen) Organisationen, die richterliche Tätigkeiten ausüben;
  • die Stichting Interkerkelijke Ledenadministratie (SILA), die das Mitgliederverzeichnis der Konfessionen führt. Ihre Daten können noch in den Aufzeichnungen der SILA selbst erscheinen. Wenn Sie möchten, dass diese Daten gelöscht werden, wenden Sie sich bitte an die SILA oder an Ihre Konfession.

Bei der Vertraulichkeit gibt die Gemeinde Ihre Daten nur an obligatorische Stellen weiter. Zum Beispiel an Polizei, Justiz und Steuerbehörden.

Die Gemeinde gibt Ihre persönlichen Daten niemals weiter:

  • Privatpersonen
  • kommerzielle Institutionen

Was sollte ich tun?

  • Beantragen Sie bei der Stadtverwaltung die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten. Fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
  • Sie können die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit beenden.

Umzug in eine andere Gemeinde

Wenn Sie einen Antrag auf vertrauliche Behandlung gestellt haben und später in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie die vertrauliche Behandlung nicht erneut beantragen.

Was benötige ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument

Weitergabe der Erklärung

Sie können die Erklärung auch digital über das DigiDFormular zur Vertraulichkeit personenbezogener Daten

Online einen Termin vereinbaren

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren unter 14 045

  • Beantragen Sie bei der Stadtverwaltung die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten. Fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
  • Sie können die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit beenden.

Umzug in eine andere Gemeinde

Wenn Sie einen Antrag auf vertrauliche Behandlung gestellt haben und dann in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie die vertrauliche Behandlung nicht erneut beantragen. 

Zusätzliche Informationen

Sie können auch eine Liste der Stellen anfordern, an die Ihre Daten im vergangenen Jahr weitergegeben wurden.

Wie lange wird es dauern?

Die Gemeinde bearbeitet die Geheimhaltung innerhalb von fünf Arbeitstagen.