Starter-Kredit

Für viele Erstkäufer ist es schwierig, eine erste Immobilie zu finden. Häuser sind teuer und mit einer Hypothek allein ist dies oft nicht zu schaffen. Deshalb bietet die Gemeinde Kerkrade ein Starterdarlehen an. Mit diesem zusätzlichen Darlehen wird der Kauf Ihrer ersten Immobilie leichter realisierbar. So hilft Ihnen die Gemeinde beim Kauf Ihres ersten Hauses.
Was ist ein Starterdarlehen?
Ein Starterdarlehen ist ein zusätzliches Darlehen zu Ihrer regulären Hypothek. Mit diesem Darlehen bezahlen Sie die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie bei der Bank aufnehmen können, und dem Preis der Immobilie.
Das Starterdarlehen besteht aus zwei Teilen:
- Startkredit – diesen Teil zahlen Sie jeden Monat zurück.
- Kombinationsdarlehen – dieser Teil wächst zunächst mit und wird verwendet, um in den ersten Jahren keine monatlichen Kosten zu haben.
Laufzeit und Zahlung
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre. In den ersten drei Jahren zahlen Sie keine Zinsen und keine Tilgung.
Ab dem vierten Jahr zahlen Sie jeden Monat Zinsen und Tilgung.
Können Sie die monatlichen Zahlungen nach drei Jahren nicht mehr leisten? Dann können Sie bei SVn eine Neubewertung beantragen. Möglicherweise zahlen Sie dann vorübergehend weniger oder gar nichts. Sie können das Darlehen jederzeit ohne Strafzahlungen vorzeitig zurückzahlen.
Wie hoch ist das Startdarlehen?
Maximaler Kaufpreis der Immobilie: 345.000 €
Maximaler Startkredit: 20 % des Kaufpreises
Das sind maximal 56.000 €.
Bedingungen: Wann sind Sie anspruchsberechtigt?
Sie können einen Startkredit beantragen, wenn Sie:
- zum ersten Mal eine Immobilie kauft;
- ein Haus in Kerkrade oder Eygelshoven kauft;
- mit Ihrem Einkommen keine ausreichende Hypothek erhalten können (gemäß den Standards der Nationalen Hypothekengarantie).
- eine Immobilie mit einem Kaufpreis von maximal 345.000 € (ohne Kaufnebenkosten) erwirbt;
- in den Niederlanden wohnt und zuvor noch keine Eigentumswohnung besessen hat;
- die Wohnung selbst bewohnen wird
- die Hypothek mit einer nationalen Hypothekengarantie (NHG) abschließt;
- die Starterdarlehen gleichzeitig mit Ihrer Hypothek beim Notar regelt;
- gegebenenfalls das Energiesparbudget für nachhaltige Maßnahmen nutzt.
Die Regelung wurde gemeinsam mit der Provinz und dem Stimuleringsfonds Volkshuisvesting Nederland (SVn) ausgearbeitet. Die offiziellen Bestimmungen sind in der Verordnung über Starterdarlehen der Gemeinde Kerkrade festgelegt.
So beantragen Sie das Startdarlehen
Sie können das Startdarlehen beantragen, nachdem Ihr Angebot angenommen wurde und Sie einen Kaufvertrag haben (oder diesen innerhalb einer Woche unterzeichnen).
Schritt 1 – Zielgruppenprüfung bei der Gemeinde
Fordern Sie das Formular zur Überprüfung der Zielgruppe bei der Gemeinde Kerkrade an. Senden Sie eine E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl oder rufen Sie unter 14 045 an. Geben Sie in Ihrer E-Mail Folgendes an: Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, Ihre aktuelle Adresse und die Adresse der Immobilie, die Sie kaufen möchten.
Schritt 2 – Zuteilungsschreiben erhalten
Fallen Sie in die Zielgruppe? Dann erhalten Sie ein Zuweisungsschreiben von der Gemeinde.
Schritt 3 – Antrag bei SVn
Mit diesem Schreiben beantragen Sie das Starterdarlehen digital über SVn.
Bitte beachten Sie: Starterdarlehen sind verfügbar, solange das Budget reicht. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das Starthilfe-Darlehen finden Sie auf der Website des SVn
Wenn Sie weitere Informationen über das Startdarlehen in Kerkrade wünschen, rufen Sie die Gemeinde unter 14 045 an.
