Starter-Kredit
Für viele Neueinsteiger auf dem Wohnungsmarkt (Eigennutzer) ist der Erwerb eines Eigenheims nicht oder nur schwer erreichbar. Um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, hat die Gemeinde Kerkrade beschlossen, Einstiegsdarlehen zu vergeben.
Was ist das Gründungsdarlehen?
Ein Start-up-Darlehen ist ein zusätzliches Darlehen zu einem regulären Hypothekendarlehen, um den Kauf einer ersten Wohnung zu ermöglichen.

Das Gründungsdarlehen besteht aus 2 Teilen:
- Ein Darlehensanteil, der auf Annuitätenbasis zurückgezahlt wird: das Starterdarlehen
- Ein Teil des Kredits, der ansteigt: das Kombikonto
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Für beide Teile fallen in den ersten drei Jahren keine monatlichen Kosten an; die Rückzahlung des Gründungsdarlehens wird in den ersten drei Jahren mit dem Kombinationsdarlehen "bezahlt". Ab dem vierten Jahr zahlen Sie Zinsen und Tilgung für beide Teile des Kredits, so dass Sie den Kredit in 27 Jahren zurückzahlen.
Sollte Ihr Einkommen nach diesen drei Jahren nicht hoch genug sein, um die künftigen monatlichen Kosten zu decken, können Sie eine erneute Prüfung bei der SVn beantragen. Ihr Einkommen wird dann neu bewertet. Das Ergebnis kann sein, dass Sie drei Jahre lang (= Jahre 3 bis 6) weniger oder gar nichts zurückzahlen müssen.
Eine zwischenzeitliche oder teilweise Rückzahlung beider Teile des Darlehens ist straffrei möglich.
Darlehensbetrag
Sie können ein Einstiegsdarlehen für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von maximal 245.000 € beantragen. Das Startdarlehen kann maximal 20 % des Kaufpreises betragen, also 49.000 €.
Bedingungen
Sie haben Anspruch auf ein Existenzgründungsdarlehen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie möchten zum ersten Mal eine Immobilie kaufen (Sie sind Berufsanfänger);
- Die Immobilie, die Sie kaufen möchten, befindet sich in Kerkrade oder Eygelshoven;
- Sie erhalten nicht genügend Hypotheken, um ein Haus zu kaufen (gemäß den Standards der Nationalen Hypothekengarantie).
- Der Kaufpreis für ein bestehendes Haus darf 245.000 € nicht übersteigen (ohne Kosten für den Käufer), einschließlich etwaiger Verbesserungskosten
- Der Vertragspreis für ein neu gebautes Haus darf 245.000 € (ohne die Kosten des Käufers) nicht überschreiten, einschließlich aller zusätzlichen Arbeiten;
- Die Antragsteller müssen natürliche Personen sein, die in den Niederlanden wohnberechtigt sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Wohnung besessen haben.
- Sie müssen die zu erwerbende Immobilie selbst bewohnen
- Das Startdarlehen muss mit der Nationalen Hypothekengarantie (NHG) gewährt werden und muss gleichzeitig mit der Hypothek (ebenfalls mit NHG) beim Notar eingereicht werden.
Diese Bedingungen wurden in Absprache mit der Provinz und dem Stimuleringsfonds Volkshuisvesting Nederland (SVn) festgelegt.
Sie können diese auch in der Verordnung über das Startdarlehen der Gemeinde Kerkrade nachlesen
Verfahren
Sie können ein Startdarlehen erst beantragen, wenn Ihr Angebot für eine Immobilie angenommen wurde und ein unterzeichneter Kaufvertrag vorliegt. Oder wenn der Kaufvertrag innerhalb einer Woche unterzeichnet wird.
Das Verfahren zur Beantragung eines Existenzgründungsdarlehens besteht aus einer Reihe von Schritten.
- Zunächst wird festgestellt, ob Sie zur Zielgruppe gehören.
Dazu müssen Sie bei der Gemeinde ein Formular (das Zielgruppenprüfungsformular) anfordern, ausfüllen und zusammen mit dem unterschriebenen Kaufvertrag bei der Gemeinde einreichen. Um das Formular anzufordern, senden Sie bitte eine E-Mail angemeentehuis@kerkrade.nl. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, Ihre aktuelle Adresse und die Adresse der zu kaufenden Immobilie an. Alternativ können Sie sich auch telefonisch unter der Nummer 14 045 melden. - Wenn Sie zur Zielgruppe gehören, erhalten Sie das Zuweisungsschreiben von der Gemeinde.
- Mit diesem Zuteilungsschreiben können Sie das Starterdarlehen digital über die Website des Stimuleringsfonds Volkshuisvesting Nederland (SVn) beantragen.
Startdarlehen werden so lange gewährt, wie Haushaltsmittel vorhanden sind. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das Starthilfe-Darlehen finden Sie auf der Website des SVn
Wenn Sie weitere Informationen über das Startdarlehen in Kerkrade wünschen, rufen Sie die Gemeinde unter 14 045 an.