Referendum
Die Einwohnerinnen und Einwohner können bei wichtigen Entscheidungen des Gemeinderats mitreden. Das geschieht meist zu Beginn eines Projekts. Wir nennen dies Bürgerbeteiligung. Sie ermöglicht es den Bewohnern, aktiv mitzudenken, zu diskutieren und manchmal sogar über Pläne und Maßnahmen mitzuentscheiden.
Bei der Bürgerbeteiligung geht es darum, in einem frühen Stadium eines Projekts zusammenzuarbeiten und Ideen auszutauschen. Manchmal haben die Einwohner das Gefühl, dass ihre Stimme nicht genug gehört wurde, oder sie halten eine Entscheidung für falsch. Dann kann ein Referendum notwendig sein. Ein Referendum ist eine Art letztes Mittel, ein Sicherheitsnetz oder eine Handbremse. Es ist ein Instrument, das von den Einwohnern oder dem Stadtrat bei wichtigen Entscheidungen mit großen sozialen Auswirkungen eingesetzt werden kann. Denken Sie zum Beispiel an den Bau von Windrädern oder eine Umzonung. Bei einem Bürgerentscheid können die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner abstimmen, ob sie für oder gegen einen Gemeinderatsbeschluss sind.
Die Referendumsverordnung Kerkrade 2025 beschreibt, wie ein Referendum organisiert wird. Diese Regeln stellen sicher, dass ein Referendum fair und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es gibt den Einwohnern eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Meinung zu wichtigen Entscheidungen in Kerkrade zu äußern.
Haben Sie vor, ein Referendum zu beantragen? Wenn ja, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
Sie können Ihnen dabei helfen und gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte überlegen.
Das Ergebnis eines Referendums ist nicht bindend. Das bedeutet, dass der Gemeinderat nicht verpflichtet ist, das Ergebnis des Referendums vollständig zu übernehmen. Der Grund dafür liegt auch in unserer niederländischen Verfassung. Nach dem Gesetz ist der Gemeinderat dafür verantwortlich, Entscheidungen zu treffen, die den Interessen der gesamten Gemeinde entsprechen. Obwohl das Ergebnis eines Referendums zeigt, was die Einwohner für wichtig halten, muss der Gemeinderat auch andere Gesetze, Regeln und Interessen berücksichtigen. In der Verfassung ist festgelegt, dass der Gemeinderat die Befugnis hat, den Knoten endgültig zu knüpfen.