Das Kollegium
Das Kollegium besteht aus dem Bürgermeister, dem beigeordnete und dem Gemeindesekretär.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Kollegium und des Gemeinderats. Der Bürgermeister wird durch königlichen Erlass für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Der Bürgermeister ist der wichtigste Repräsentant der Gemeinde nach außen, hat insbesondere die Aufgabe, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, und muss sicherstellen, dass die Beschlüsse der Gemeinde nicht gegen das Gesetz oder das öffentliche Interesse verstoßen.
Die beigeordnete werden vom Gemeinderat für vier Jahre ernannt, also für den gleichen Zeitraum wie der Gemeinderat. Seit der Einführung des Dualismus in der Gemeindeverwaltung im Jahr 2002 ist ein Beigeordneter nicht mehr Teil des Gemeinderats und der Gemeinderat kann auch eine externe Person zum Beigeordneten ernennen. Wer im Kollegium sitzt, können Sie auf der Seite Zusammensetzung und Ressortverteilung des Kollegium sehen.
Das Kollegium bereitet Angelegenheiten vor, die vom Gemeinderat zu beschließen sind.
Darüber hinaus hat das Kollegium aufgrund von Gesetzen und anderen Vorschriften wichtige eigene Aufgaben und Befugnisse. Bürgermeister und beigeordnete haben die Verwaltungsaufgaben unter sich aufgeteilt; die sogenannte Ressortverteilung. Jeder Beigeordnete und auch der Bürgermeister haben ihr eigenes Ressort mit eigenen Politikbereichen. Die beigeordnete haben wie der Bürgermeister kein Stimmrecht in den Ratssitzungen.
Als Generaldirektor ist der Gemeindesekretär der Leiter der Gemeindeorganisation. Er berät und unterstützt das Kollegium .
Begegnungen Kollegium
Das Kollegium der Gemeinde Kerkrade tagt im Prinzip jeden Dienstag. Die Sitzungen des Kollegium sind nicht öffentlich.
Der Bürgermeister und der beigeordnete haben im Kollegium Stimmrecht.
Bei Abwesenheit oder Verhinderung tritt der stellvertretende Bürgermeister an die Stelle des Bürgermeisters (in der Reihenfolge des 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters, usw.). Bei Abwesenheit eines der beigeordnete übernimmt das andere Ratsmitglied dessen Aufgaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sie können den Bürgermeister, den beigeordnete und/oder den Gemeindesekretär über das Verwaltungssekretariat erreichen.
Telefonnummer: 14 045
E-Mail: bestuurssecretariaat@kerkrade.nl
Die öffentlichen Beschlusslisten der Sitzungen des Kollegiums ab dem 1. Januar 2018 können über das Verwaltungsinformationssystem abgerufen werden