Zusammensetzung des Gemeinderats
Die Gemeinde Kerkrade hat 29 Ratsmitglieder.
Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt. Im Prinzip kann jeder Einwohner, der mindestens 18 Jahre alt ist, Mitglied des Gemeinderats werden. Die in einer Gemeinde aktiven politischen Parteien, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene, stellen eine Kandidatenliste auf, aus der die Wähler dann wählen können. Die Zusammensetzung des Gemeinderats ändert sich daher mindestens alle vier Jahre, kann sich aber auch in der Zwischenzeit ändern, z. B. durch das Ausscheiden eines Ratsmitglieds. Die Ratsmitglieder müssen innerhalb der Gemeindegrenzen wohnen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Gemeinderats finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.