Erstes Zuhause: Kerkrade unterstützt Starter weiterhin mit Starterdarlehen

Die Gemeinde Kerkrade unterstützt auch weiterhin Erstkäufer beim Kauf ihrer ersten Wohnung. Wir tun dies mit einem Starter-Darlehen. Seit 2008 konnten wir bereits über 250 Erstkäufern helfen und werden dies auch weiterhin tun.

Der Geldtopf für Start-up-Darlehen war Ende 2023 fast erschöpft

Zwei Hausschlüssel an einem Schlüsselring, an dem ein silberfarbener Schlüsselring in Form eines Hauses befestigt ist

leer. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese mit 500.000 € aufzustocken. So können wir auch in naher Zukunft Erstkäufern helfen, ihr erstes Haus in Kerkrade zu kaufen. 

"Berufsanfänger haben es auf diesem markt am schwersten, ein Haus zu finden, das sie kaufen möchten. Mit Hilfe eines Startkredits können sie sich ein wenig mehr Geld leihen. Damit sie ihr erstes Haus doch noch kaufen können", erklärt Stadtrat Tim Weijers (Wohnungswesen).
"Auf diese Weise setzen wir uns dafür ein, dass der Kauf einer ersten Wohnung für Erstkäufer, die in unserer Gemeinde bleiben oder dorthin ziehen möchten, zugänglich bleibt."  

Wir helfen bei der Suche nach einer ersten Wohnung in Kerkrade

Seit 2008 ist es möglich, in Kerkrade ein Startdarlehen zu beantragen. Seitdem wurden insgesamt mehr als 1.750.000 € an Gründerdarlehen vergeben. Insgesamt haben wir bis Ende 2023 mehr als 250 Existenzgründern bei der Suche nach ihrer ersten Wohnung in Kerkrade geholfen.

Weitere Informationen über das Starterdarlehen finden Sie auf unserer Website

Kurz erklärt, ist das Starterdarlehen ein zusätzliches Darlehen zu einer Hypothek. Es soll den Kauf einer ersten Wohnung ermöglichen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren. In den ersten drei Jahren zahlen Sie keine Zinsen und keine Rückzahlung. 

Mit einem Starter-Darlehen können Sie ein Haus bis zu einem Wert von € 245.000,- kaufen (einschließlich Verbesserungs- und Zusatzkosten). Dafür können Sie dann maximal € 49.000,- aufnehmen. Die Gemeinde zahlt 25 % dieses Betrags und die Provinz 75 %. Das Startdarlehen wird im Rahmen der nationalen Hypothekengarantie aufgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite über das Starterdarlehen