Nachweis über Sponsoring und/oder Unterkunftsvermittlung

Was ist das?

Erhalten Sie einen ausländischen Besucher, der ein Visum für die Niederlande benötigt? Dann kann es sein, dass Sie für diesen Besucher bürgen müssen. 

Eine Bürgschaft bedeutet, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Gast für die (Aufenthalts-)Kosten dieser Person verantwortlich sind. 

Übernachtet Ihr Gast bei Ihnen zu Hause? Dann benötigen Sie eine private Beherbergungslizenz

In dem Nachweis über die Förderung und/oder Unterkunft erklären Sie, warum Sie die Person eingeladen haben. Zum Beispiel, um Urlaub zu machen. Dies hilft der Person, das Visum zu erhalten.

DigiDNachweis der Bürgschaft/Unterkunft online regeln

Was sollte ich tun?

Auf der Website von Nederland Wereldwijd finden Sie Informationen darüber, für welche Nationalitäten ein Visum erforderlich ist: . 

Überprüfen Sie,ob Ihr Besucher eine Bürgschaft benötigt und ob Sie dafür bürgen können

Online vereinbaren

Sie können die Garantieerklärung online einreichen. Dazu benötigen Sie DigiD.

Wenn Sie verheiratet sind oder eine in den Niederlanden registrierte Partnerschaft haben, muss Ihr Partner ebenfalls über DigiD seine Zustimmung erteilen. Ihr Partner erhält hierfür eine E-Mail mit einem Link.

DigiDNachweis der Bürgschaft/Unterkunft online regeln

Im Stadtamt regeln

Sie können die Bürgschaftserklärung oder die private Unterkunftsgewährung auch zu Hause auf Papier ausfüllen und beim Stadtamt beglaubigen lassen. Vereinbaren Sie dazu bitte zunächst einen Termin.

Einen Termin vereinbaren

Laden Sie das Formular für die Bürgschaft oder private Unterkunftsgewährung der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) herunter und drucken Sie es aus .

Füllen Sie das Formular zu Hause aus, aber unterschreiben Sie es noch nicht.
Die Unterschrift auf dem Formular muss nämlich von der Gemeinde beglaubigt werden, damit das Formular rechtsgültig ist. Deshalb unterschreiben Sie das Formular erst im Stadskantoor.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie beide bei der Gemeinde anwesend sein und dort beide Ihre Unterschrift leisten.

Was benötige ich?

Bei Online-Regelung

  • Ihre DigiD
  • Wenn Sie verheiratet sind oder eine in den Niederlanden registrierte Partnerschaft haben, muss Ihr Partner ebenfalls über DigiD seine Zustimmung erteilen. Ihr Partner erhält hierfür eine E-Mail mit einem Link.
  • Die folgenden Angaben zu Ihrer Person, Ihrem eventuellen Partner und der Person, die bei Ihnen wohnen wird:
    • Name, Adresse und Wohnort
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Passnummer
    • Geburtsort und Geburtsland (nur der Person, die Sie empfangen)
    • Bürgerdienstnummer (nur von Ihnen selbst und gegebenenfalls Ihrem Partner)

Sie bezahlen bei der Antragstellung.

Bei der Regelung im Stadtamt

  • Ausgefülltes (aber nicht unterschriebenes) Formular „Nachweis über Bürgschaft und/oder private Unterkunft“.
  • Identitätsnachweis von Ihnen und (falls zutreffend) Ihrem Partner
  • Die folgenden Angaben zu Ihrer Person, Ihrem eventuellen Partner und der Person, die bei Ihnen wohnen wird:
    • Name, Adresse und Wohnort
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Passnummer
    • Geburtsort und Geburtsland (nur der Person, die Sie empfangen)
    • Bürgerdienstnummer (nur von Ihnen selbst und gegebenenfalls Ihrem Partner)

Bitte beachten Sie: Füllen Sie das Formular zu Hause aus, aber unterschreiben Sie es noch nicht.

Da Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss, dürfen Sie diese nur in Anwesenheit des Beamten der Gemeinde leisten.

Haben Sie einen Partner? Dann kommen Sie gemeinsam zum Rathaus, um das Formular zu unterschreiben und beglaubigen zu lassen. 

Sie bezahlen bei der Antragstellung.

Was kostet das?

Die Online-Bearbeitung kostet13,00 €.

Die Beglaubigung der Unterschrift bei der Stadtverwaltung kostet13,00 €pro Unterschrift. 

Wie lange wird es dauern?

Bei einer Online-Beantragung erhalten Sie die gültige Bürgschaftserklärung oder private Unterkunftsgewährung per Post nach Hause geschickt.

Wenn Sie den Antrag im Stadskantoor stellen, wird die Unterzeichnung der Garantieerklärung oder der privaten Unterkunftsbereitstellung vorbereitet, während Sie warten.

Zusätzliche Informationen

  • Bedingungen: Sie sind in den Niederlanden gemeldet, Ihr Besucher bleibt nicht länger als drei Monate in den Niederlanden und Ihr Besucher muss ein Visum beantragen, für das Ihre Bürgschaft erforderlich ist.
  • Haben Sie den Antrag online gestellt, aber einen Fehler gemacht? Dann müssen Sie den Antrag erneut stellen.

Die IND enthält weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Einreise in die Niederlande.

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