Aufteilung des Eigentums

Was ist das?

Als Hauseigentümer können Sie Ihre Immobilie aufteilen. Dadurch können Sie den Raum in mehrere Wohnungen umwandeln. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung der Gemeinde.

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde entscheidet, ob Sie Ihr Eigentum teilen können. Dabei berücksichtigt sie folgende Punkte:

  • die Verteilung der Wohnungen in der Gemeinde
  • die Aufteilung des Grundstücks darf die Stadterneuerung nicht behindern
  • ob die Immobilie für das Splitting geeignet ist

Was sollte ich tun?

  • Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
  • Manchmal brauchen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie renovieren wollen.

Was benötige ich?

  • einen Teilungsplan
  • ein Bewertungsgutachten

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie weitere Informationen wünschen und/oder einen Antrag stellen möchten, klicken Sie auf die Seite "Zimmervermietung und Wohnungssplitting" auf der Website der Gemeinde.

Gesetzgebung

Raumplanungsgesetz

Wohnraumgesetz

Bauordnung 2012

Gesetz über das Umweltrecht (allgemeine Bestimmungen) (Wabo)

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