Zimmervermietung und Hausaufteilung
Ist die Unterbringung in einem Wohnhaus, die Vermietung von Zimmern und der Umbau von Häusern in Kerkrade erlaubt?
Zimmerbelegung, Zimmervermietung und Hausumbau sind in der Gemeinde Kerkrade nicht erlaubt.
Dies ist im Flächennutzungsplan 'Parapluplan Stedelijk Gebied Kerkrade 2018' und in der Allgemeinen Ortsverordnung (APV) festgelegt.
- Definition von Unterkunft: Der Aufenthalt in einer nicht selbständigen Wohnung.
- Definition Zimmervermietung: Die Vermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung.
- Definition Wohnungsumwandlung: Die Umwandlung einer Wohnung in eine oder mehrere nicht selbständige Wohneinheiten zur Vermietung von Zimmern.
Ist in Kerkrade eine Hausaufteilung erlaubt?
- Definition Wohnteilung: Die bauliche und/oder funktionale Unterteilung einer Wohnung in zwei oder mehr Wohneinheiten zum Zwecke der Unterbringung von mehr als einem Haushalt. Dadurch werden in einem Gebäude mindestens zwei unabhängige Wohneinheiten geschaffen, die jeweils über eigene Einrichtungen wie Bad, Küche, Toilette, Schlafzimmer und Wohnzimmer sowie über einen eigenen abschließbaren Eingang verfügen.
Vereinfacht gesagt geht es darum, ein bestehendes Haus in mehrere Wohnungen aufzuteilen.
In der Gemeinde Kerkrade ist die Abtrennung von Wohngebäuden nicht erlaubt. Dies ist im Flächennutzungsplan "Parapluplan Stedelijk Gebied Kerkrade" festgelegt.
Am 31. Mai 2023 verabschiedete der Gemeinderat die Richtlinie "Teilung von Wohngebieten und Umnutzung zu Wohngebieten Gemeinde Kerkrade 2023". Darin sind die Bedingungen festgelegt, unter denen die Gemeinde bei der Teilung oder Umwandlung mitwirken kann.
Sie können alle Informationen, Bedingungen und Verfahren in der"Policy Rule on Residential Division and Change of Use to Dwellings Municipality of Kerkrade 2023" nachlesen.
Anträge auf Wohnungssplitting
Wenn Sie die Bedingungen der "Policy Rule on Residential Division of the Municipality of Kerkrade" erfüllen und einen Antrag stellen möchten, verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Aufnahmeformular.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Regeln und Verfahren für den Bau neuer Häuser".