Zimmervermietung und Hausaufteilung
- Definition von Unterkunft: Das Bewohnen einer nicht abgeschlossenen Wohnung.
- Definition Zimmervermietung: Die Vermietung einer nicht selbst genutzten Wohnung.
- Definition Wohnungsumwandlung: Die Umwandlung einer Wohnung in eine oder mehrere nicht selbständige Wohneinheiten zur Vermietung von Zimmern.
- Definition Unterteilung von Wohngebäuden: Aufteilung eines bestehenden Wohngebäudes in mehrere Wohnungen.
Zimmerbelegung, Zimmervermietung und Hausumbau sind in der Gemeinde Kerkrade nicht erlaubt.
Dies ist im Rahmenplan für das Stadtgebiet Kerkrade 2018 und im Allgemeinen Ortsgesetz (APV) festgelegt.
In der Gemeinde Kerkrade ist die Trennung von Wohngebieten nicht erlaubt. Dies ist im Rahmenplan für das Stadtgebiet von Kerkrade 2018 festgelegt.
Am 31. Mai 2023 verabschiedete der Gemeinderat die Richtlinie "Teilung von Wohngebieten und Umnutzung zu Wohngebieten Gemeinde Kerkrade 2023". Darin sind die Bedingungen festgelegt, unter denen die Gemeinde bei der Teilung oder Umwandlung mitwirken kann.
Sie können alle Informationen, Bedingungen und das Verfahren in der Policy Rule on Residential Division and Change of Use to Dwellings Municipality of Kerkrade 2023 nachlesen
Anträge auf Wohnungssplitting
Wenn Sie die Bedingungen der "Policy Rule on Residential Division of the Municipality of Kerkrade" erfüllen, können Sie im Prinzip einen Antrag stellen.