Grundsatzantrag für Wohn-, Gewerbe- oder sonstige Bauvorhaben
Wenn Sie bauen oder renovieren wollen, können Sie die Gemeinde prüfen lassen, ob dies möglich und erlaubt ist: Wir nennen dies einen "Grundsatzantrag".
Es handelt sich noch nicht um einen offiziellen Genehmigungsantrag. Es handelt sich um eine Vorstufe, in der Sie erfahren, ob Ihr Plan umgesetzt werden kann. Die Gemeinde prüft dann Ihren Plan oder Ihre Idee, zeigt die Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten auf oder welche Anpassungen erforderlich sind.
Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 8 Wochen.
Pro Antrag zahlen Sie grundsätzlich 214 € an Verwaltungsgebühren.
Füllen Sie das Aufnahmeformular aus
Um die Prüfung ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt die Gemeinde Informationen von Ihnen. Diese füllen Sie in unserem Online-Anmeldeformular aus.
Wählen Sie das Formular, das zu Ihren Plänen passt: Wohnungsbaupläne, Unternehmensgründung oder andere Bauvorhaben. Und fügen Sie Zeichnungen der bestehenden und der gewünschten Gebäude bei.
Grundlegende Anwendung für Wohnungsbaupläne