Gesetz über die obligatorische psychiatrische Versorgung (Wvggz)

Menschen können aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Gefahr laufen, sich selbst oder andere zu schädigen. Manchmal ist dann eine zwangsweise psychiatrische Versorgung erforderlich. Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz über die obligatorische psychiatrische Versorgung (Wvggz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ersetzt das alte Gesetz über die besondere Aufnahme in psychiatrische Krankenhäuser (Wet BOPZ). Die Gemeinde wird nach der Einführung des Wvggz einen zusätzlichen Zugang zur Pflichtversorgung schaffen. Der Zugang zur Pflichtversorgung für psychiatrische Fachkräfte und die Staatsanwaltschaft bleibt ebenfalls bestehen.

Mehr Optionen für die Behandlung

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Betroffene und seine Familie bei der Behandlung und den anschließenden Hilfen besser mitbestimmen können. Nach dem alten Recht war die Zwangsbehandlung immer eine Zwangseinweisung. Nach dem Wvggz kann die Zwangsbehandlung auch zu Hause oder ambulant erfolgen. Die Zwangsbehandlung ist nach wie vor an strenge Bedingungen geknüpft. Das neue Wvggz macht es also nicht einfacher, jemanden zwangsweise zu betreuen oder einzuweisen. Es gibt aber mehr Möglichkeiten der Zwangspflege und sie kann mehr in der eigenen Umgebung und im eigenen Netzwerk geleistet werden.

Letzter Ausweg

Die obligatorische psychiatrische Versorgung ist das letzte Mittel und wird nur dann eingesetzt, wenn wirklich keine andere Lösung möglich ist. Natürlich ist es besser, den Einwohnern, die Hilfe benötigen, früher und auf freiwilliger Basis angemessene Hilfe und Betreuung zukommen zu lassen. In der Gemeinde arbeiten wir zu diesem Zweck mit vielen Parteien zusammen. Zum Beispiel mit der Sozialarbeit, den Wohnungsbaugesellschaften, Pflegeorganisationen, Ehrenamtlichen und vielen mehr. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung, Hilfe bei den Finanzen oder bei der Suchtbekämpfung. Manchmal läuft aber auch etwas schief, und dann kann die Wvggz eine Lösung anbieten.

Benachrichtigung über psychologische Hilfe (Wvggz)

Das neue Gesetz besagt, dass jeder, der befürchtet, dass eine Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt, dies der Gemeinde melden kann. Diese Meldung muss bei der Gemeinde erfolgen, in der die Person mit psychischen Problemen lebt.

Denn Familie, Angehörige oder Nachbarn sind oft die ersten, die bemerken, dass es jemandem nicht gut geht. Es ist wichtig, dies zu melden, bevor die Situation ernst wird. Die betroffene Person kann dann so schnell wie möglich Hilfe bekommen.

Glauben Sie, dass jemand dringend psychologische Hilfe braucht? Dann können Sie eine Meldung nach dem Gesetz über die obligatorische psychiatrische Versorgung (Wvggz) machen. Die Gemeinde prüft dann, welche Hilfe erforderlich ist.

Sie können Ihre Meldung über das digitale Meldeformular machen. Sie können sich auch an die Meldepunkt Belästigungen wenden. Rufen Sie dazu die Nummer 045 5676300 an. Sie können auch eine E-Mail an overlast@kerkrade.nl schicken.
Bitte geben Sie an, dass es sich um eine Meldung im Zusammenhang mit dem Compulsory Mental Health Care Act handelt.

Bitte beachten Sie, dass die Zwangspflegschaft eine drastische Maßnahme ist und nur in schwerwiegenden Situationen eingesetzt wird, in denen jemand nicht bereit ist, an einer dringend erforderlichen Betreuung mitzuwirken. Die Wvggz bietet also keine Lösung für alle.

Akute Krise?

Handelt es sich um eine akute Krise mit unmittelbarer Gefahr? Dann rufen Sie den Hausarzt oder die 112 an.

Brauchen Sie einen Rat?

Hat Ihr Partner, Ihr Kind, Ihr Elternteil, Ihr Bruder, Ihre Schwester oder Ihr Freund psychiatrische Probleme oder Suchtprobleme? Es ist verständlich, dass Sie Bedenken und Fragen haben. Sind Sie unsicher, ob Sie eine Anzeige erstatten sollen? Dann können Sie sich zunächst an einen Experten wenden und sich von ihm beraten lassen: die Vertrauensperson der Familie. Die Familienvertrauensperson hört sich Ihre Sicht der Dinge an. Er unterstützt Sie bei dem Prozess. Und kann Ihnen helfen, nach Lösungen zu suchen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was der Familientreuhänder für Sie tun kann? Dann besuchen Sie die Website der Nationalen Stiftung für Familienvertrauensanwälte.