Umweltmanagementgesetz und Informationspflicht zur Energieeinsparung
Es wird eine Informationspflicht zum Energiesparen für Unternehmen und Institutionen eingeführt. Alle Unternehmen und Institutionen mit einer Energiesparverpflichtung müssen dieser Informationspflicht nachkommen. Wenn Sie diese Pflicht haben, müssen Sie Ihrer zuständigen Behörde bis zum 1. Juli 2019 mitteilen, welche Energiesparmaßnahmen Sie ergriffen haben.
Das Umweltmanagementgesetz verpflichtet Unternehmen und Institutionen, die mehr als 50.000 kWh Strom oder 25.000 m³ Erdgas (Äquivalent) pro Jahr verbrauchen, zur Umsetzung aller Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von fünf Jahren oder weniger.
Weitere Informationen finden Sie im Umweltmanagementgesetz und in der Informationspflicht zum Energiesparen auf der Website der niederländischen Unternehmensagentur