Gesetz zur Qualitätssicherung im Bauwesen
Ab dem 1. Januar 2024 gilt neben dem Omgevingswet das neue Gesetz zur Sicherung der Bauqualität (Wkb). Ziel des Wkb ist es, die Bauqualität zu verbessern. Außerdem gibt es mehr Kontrollen während des Baus. Das bedeutet, dass Sie, bevor Sie mit dem Bauen oder Renovieren beginnen, prüfen müssen, ob Ihr Gebäude unter das Wkb fällt. Dies können Sie im Omgevingsloket tun.
Wenn Sie die Bauabsicht bei der Gemeinde einreichen, müssen Sie das WKB berücksichtigen. Das WKB gilt nicht sofort für alle Bauten. Dieses Gesetz gilt zunächst für Neubauten. Umgestaltungen fallen noch nicht unter dieses Gesetz.
Das Video zeigt Ihnen, was zu tun ist, wenn ein Architekt oder ein Bauunternehmer die Baupläne für Sie erstellt oder wenn Sie selbst bauen wollen.
Vor 2024 prüfte die Gemeinde im Vorfeld, ob Ihr Bauplan den Bauvorschriften entsprach. Bei Bauwerken mit geringem Risiko (Folgeklasse I) führt die Gemeinde diese Prüfung jetzt nicht mehr durch. Dies wird von der Qualitätssicherungsstelle erledigt. Diese beauftragen Sie selbst.
Was ist die Aufgabe eines Qualitätssicherungsbeauftragten?
Der Qualitätssicherungsbeauftragte prüft die Bauqualität vor, während und nach dem Bau.
- Vor dem Bau: Der Qualitätssicherungsbeauftragte prüft, ob der Bauplan mit den technischen Vorschriften übereinstimmt.
- Während des Baus: Der Qualitätssicherungsbeauftragte überwacht den Bau
- Nach dem Bau: Wenn der Bau den Vorschriften entspricht, erstellt das Qualitätssicherungsunternehmen eine Erklärung, die Sie an die Gemeinde schicken.
Technische Vorschriften befassen sich beispielsweise mit dem Brandschutz, dem Fundament oder der Energieeffizienz. Die Vorschriften sind in der Verordnung über Bauarbeiten im Wohnbereich enthalten
Welche Strukturen werden von der Wkb erfasst?
Das Wkb gilt ab dem 1. Januar 2024 für Bau- und Umbaumaßnahmen der Folgeklasse 1. Die Konsequenzklasse sagt etwas darüber aus, wie risikoreich ein Bauwerk ist. Folgeklasse 1 sind risikoarme Bauwerke. Zum Beispiel ebenerdige Häuser und einfache Geschäftsgebäude. Dazu gehören auch Hausboote, Freizeithäuser und Industriegebäude mit bis zu zwei Stockwerken. Es gibt auch Ausnahmen, darunter Denkmäler.
Wie ist es, wenn Sie mit dem Bau beginnen?
Wenn Sie bauen wollen, erkundigen Sie sich bei der Umweltabteilung, welche Vorschriften gelten und ob Sie eine Genehmigung benötigen. Bei einer Renovierung gilt die WKB noch nicht, und die technische Bewertung wird von der Gemeinde vorgenommen. Außerdem müssen Sie der Gemeinde mitteilen, dass Sie mit dem Bau beginnen wollen. Dabei geben Sie auch an, wer Ihre Qualitätssicherungsstelle ist. Einen Qualitätssicherungsbeauftragten finden Sie im Register der Instrumente zur Qualitätssicherung .