Wohlfahrt
Für die Gemeinde Kerkrade ist es wichtig, dass die Gemeinde schön und grün bleibt. Im Fachjargon nennt man das "hohe Raumqualität". Deshalb werden Baupläne nicht nur nach Sicherheit und Nachhaltigkeit, sondern auch nach ästhetischen Gesichtspunkten beurteilt.
Mit Baunormen stellt die Gemeinde Anforderungen an das Erscheinungsbild eines Bauwerks. Daran lässt sich erkennen, ob sich ein Bauwerk in die Umgebung einfügt und ob der Charakter der Nachbarschaft erhalten bleibt. Bei jedem Antrag auf eine umweltrechtliche Baugenehmigung wird geprüft, ob das betreffende Bauwerk den "angemessenen Anforderungen an das Erscheinungsbild" entspricht.
Verlangt durch das Wohnraumgesetz
Das Wohnungsbaugesetz schreibt vor, dass jede Gemeinde in den Niederlanden ihre eigenen Bauvorschriften erlassen haben muss. Anträge auf eine umweltrechtliche Baugenehmigung werden anhand dieser Vorschriften geprüft. Nur so kann ein künftiger Bauherr vor der Einreichung eines Bauplans alle Regeln kennen, denen sein Entwurf entsprechen muss. Wenn die Kriterien für den Standpunkt in einem frühen Stadium klar sind, wird es für die Bürger einfacher, die räumliche Qualität ihres Lebensumfelds zu erhalten.
Wer ist für die Sozialhilfe zuständig?
Verabschiedung durch den Stadtrat
Einschlägige Bauanträge werden anhand der Kriterien der Baunormen geprüft. Das Wohnungsbaugesetz schreibt als Voraussetzung für die Durchführung der Bauaufsicht ein so genanntes Baunorm-Memorandum vor. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat kann die bautechnische Beurteilung nur auf der Grundlage der in diesem Baustandard-Memorandum genannten Kriterien erfolgen. Die Kriterien der Baunormen bilden ein System politischer Regeln, innerhalb dessen das Kollegium die Bauaufsicht ausüben muss. In dieser Welstandsnota legt der Gemeinderat fest, was die angemessenen Anforderungen an den Wohlstand in Kerkrade sind. Anhand dieses Rahmens wird die Prüfung der Baunormen durchgeführt.
Durchführung durch das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete
Die verwaltungstechnische Zuständigkeit für die Erteilung einer umweltrechtlichen Baugenehmigung liegt beim Kollegium. Das Kollegium hat eine eigene Zuständigkeit für die Beurteilung der Baunormen, die auf der Grundlage der im Memorandum über Baunormen festgelegten Kriterien erfolgt.
Bei der Beantragung einer umweltrechtlichen Baugenehmigung prüft das Kollegium den Antrag anhand der Welstandsnota. Das Kollegium kann aus inhaltlichen Gründen von der Bauordnung abweichen, und zwar auf der Grundlage der in der Bauordnungspolitik niedergelegten politischen Rahmenvorgaben.