Feuerwerksverbot und Silvester
Seit dem 1. August 2026 gilt ein landesweites Feuerwerksverbot für Verbraucher. Das bedeutet, dass Sie kein Feuerwerk für Verbraucher mehr besitzen, kaufen, verkaufen oder abbrennen dürfen, mit Ausnahme von zugelassenem F1-Feuerwerk.
In Kerkrade gilt für alle das ganze Jahr über ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern. Dies gilt somit auch zum Jahreswechsel. Die Gemeinde erteilt keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Mit einem feuerwerksfreien Jahreswechsel wollen wir Belästigungen und Schäden vermeiden und für einen sicheren und sauberen Jahreswechsel für Mensch, Tier und Umwelt sorgen.
Warum ein Feuerwerksverbot?
Feuerwerk kann zu Belästigungen, Verletzungen, Schäden an Gebäuden und im öffentlichen Raum sowie zu Angst bei Tieren führen. Indem wir kein Feuerwerk abbrennen, begrenzen wir diese Belästigungen und Schäden. So machen wir den Jahreswechsel für alle in Kerkrade sicherer.
Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt?
Nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen Sie das ganze Jahr über abbrennen, sofern Sie sich an die geltenden Vorschriften halten und mindestens 12 Jahre alt sind. F1-Feuerwerkskörper sind leichte Feuerwerkskörper, die auch als Scherz- und Spielzeugfeuerwerk bezeichnet werden. Beispiele hierfür sind Sternchen, Knallbonbons und Zündschnurknaller.
Bitte beachten Sie: Auch beim Abbrennen von F1-Feuerwerkskörpern müssen Sie Rücksicht auf andere und die Umgebung nehmen.
Auf der Verpackung können Sie erkennen, zu welcher Kategorie das Feuerwerk gehört. Steht dort „F1“? Dann dürfen Sie es abbrennen.
Welche Feuerwerkskörper sind verboten?
Das Abbrennen von stärkerem Feuerwerk für den privaten Gebrauch und von professionellem Feuerwerk ist verboten. Dies gilt auch zum Jahreswechsel.
- Kategorien F2 und F3: Stärkere Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch, wie z. B. Fontänen und Zierraketen. Diese Feuerwerkskörper dürfen Sie nicht abbrennen.
- Kategorie F4: Schweres Feuerwerk, das für den professionellen Gebrauch bestimmt ist. Dieses Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen.
- Illegale Feuerwerkskörper: Beispiele hierfür sind „Cobras“, „Strijkers“, „Lawinenraketen“, „Mörserbomben“ und „Baby-Raketen“.
Auf der Verpackung können Sie erkennen, zu welcher Kategorie das Feuerwerk gehört. Ist dort eine andere Kategorie als F1 angegeben oder fehlt die Angabe einer Kategorie ganz? Dann dürfen Sie es nicht abbrennen.
Was sind die Folgen, wenn Sie dennoch Feuerwerkskörper abbrennen?
Wer sich nicht an das Feuerwerksverbot hält, riskiert eine Geldstrafe. Die Polizei oder die Ordnungsbehörden können das Feuerwerk beschlagnahmen. Außerdem kann dies Auswirkungen auf Ihr Strafregister haben.
Beim Besitz oder Abbrennen von illegalem Feuerwerk können die Bußgelder höher ausfallen und es können schwerere Strafen verhängt werden.
Keine Ausnahmen
Die Gemeinde Kerkrade erteilt keine Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Der Jahreswechsel ist für Rettungsdienste, Polizei und Ordnungsbehörden eine der geschäftigsten Zeiten des Jahres. Die Überprüfung von Ausnahmegenehmigungen und der damit verbundenen Auflagen erfordert zusätzliche Kapazitäten, die nicht zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus muss jeder Antrag sorgfältig geprüft werden. Dabei ist festzustellen, ob das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sicher und verantwortungsvoll erfolgen kann und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind. Aufgrund des späten Inkrafttretens der landesweiten Vorschriften kann hierfür kein sorgfältiger Prüfungsprozess mehr eingerichtet werden.
Deshalb entscheiden wir uns für einen klaren, transparenten und umsetzbaren Ansatz: Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Belästigungen durch Feuerwerk melden
Sind Sie von Feuerwerksbelästigungen betroffen oder beobachten Sie, dass mit Feuerwerkskörpern Sachbeschädigungen verursacht werden? Dann können Sie dies auf folgende Weise melden:
- Über die BuitenBeter-App: Melden Sie Belästigungen durch Feuerwerkskörper oder Schäden im öffentlichen Raum.
- Bei Fragen zur Ordnungsaufsicht: Rufen Sie bitte die Nummer 045 – 567 63 48 an.
- Bei der Polizei: Rufen Sie die Nummer 0900 – 88 44 an.
- In Notfällen: Rufen Sie die 112 an, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt oder wenn die Rettungsdienste sofort benötigt werden.
Handel mit oder Lagerung von Feuerwerkskörpern melden
Haben Sie den Verdacht, dass irgendwo Feuerwerkskörper verkauft oder gelagert werden? Dann melden Sie dies bitte der Polizei unter der Nummer 0900 – 8844. Möchten Sie Ihre Meldung anonym machen? Dann wenden Sie sich bitte an „Meld Misdaad Anoniem“ unter der Nummer 0800 – 7000.
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