Regeln und Bedingungen

Was sind die Spielregeln für die Bürger und die Gemeinde? Und wie bewertet die Arbeitsgruppe eine Initiative?

Spielregeln

Spielregeln für die Bürger

  • Alle Einwohner von Kerkrade, die 14 Jahre und älter sind, können eine Bürgerinitiative einreichen.
  • Die Initiativvorschläge müssen von einer ausreichenden Anzahl von Einwohnern von Kerkrade ab 14 Jahren unterstützt werden. Diese Unterstützung sollte auch im Aktionsplan sichtbar gemacht werden.
  • Wie viele Unterstützungsbekundungen erforderlich sind, hängt davon ab, ob es sich bei der Bürgerinitiative um eine Nachbarschafts-, Bezirks- oder Stadtinitiative handelt, und wird gemeinsam festgelegt.
  • Ihre Bürgerinitiative muss mindestens 1 und maximal 3 "Vertreter" haben. Diese Personen werden von der Gemeinde für die weitere Bearbeitung der Bürgerinitiative kontaktiert.
  • In Ihrer Bürgerinitiative steht konkret und klar, was Sie von der Gemeinde erwarten. Sie geben kurz an, was die Annahme Ihres Vorschlags für das Viertel, den Bezirk oder die Stadt bringen wird.
  • Mit dem Absenden des Kontaktformulars verpflichten Sie sich, sich weiter an der Entwicklung (und möglicherweise an der Umsetzung) Ihrer Idee zu beteiligen.

Spielregeln für die Gemeinde


  • Die Gemeinde stellt aktiv Informationen zur Verfügung. Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Einreichung einer Bürgerinitiative finden Sie unter www.kerkrade.nl/burgerpanel

  • Die Stadtverwaltung stellt eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Der Sachbearbeiter ist die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung dies unterstützen

  • Die Gemeinde arbeitet aus einer konstruktiven Haltung heraus. Die Gemeinde ist aufgeschlossen und erwägt mögliche Anpassungen und Lösungen. Die Gemeinde ist sich auch über die Rollenverteilung zwischen Initiator und Gemeinde im Klaren. Der Ausgangspunkt ist immer, den Erfolg einer Initiative sicherzustellen, die alle Bedingungen erfüllt.
     

Bedingungen 

Worum könnte es sich handeln?

Es geht um ein Thema, über das die Gemeinde entscheiden kann. Also nicht zum Beispiel über die Höhe der Leistungen oder der Mietzuschüsse, denn das entscheidet der Staat. 

Die Gemeinde unterstützt bürgerschaftliche Initiativen: 

  • die von der Gesellschaft ausreichend unterstützt werden; 
  • die zur Verwirklichung der Ziele des Kollegium beitragen. Die kommunalpolitischen Visionen sind hier der Ausgangspunkt;
  • Verstärkung anderer bereits laufender Entwicklungen zum Nutzen der Gemeinschaft.

Worum sollte es sich nicht handeln?

Bei einer Bürgerinitiative sollte es nicht darum gehen:

  • die Umsetzung übergeordneter Vorschriften, bei denen das Leitungsorgan nur einen geringen oder gar keinen politischen Ermessensspielraum hat;
  • kommunale Verfahren; 
  • die kommunale Organisation;
  • Verabschiedung und Änderung des Gemeindehaushalts; 
  • Gemeindesteuern und Tarife; 
  • Geldleistungen für Amtsinhaber, ehemalige Amtsinhaber oder deren Hinterbliebene oder Unterhaltsberechtigte; 
  • Handlungen und Verhaltensweisen von Ratsmitgliedern, Ratsmitgliedern oder Beamten, gegen die eine Beschwerde nach dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsrecht oder einer vom Rat oder dem Kollegium angenommenen Beschwerderegelung eingereicht werden kann; 
  • Ernennung oder Funktion von Personen; 
  • Themen, gegen die ein Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren läuft oder gelaufen ist; 
  • Themen, die in den Zuständigkeitsbereich eines anderen kommunalen Verwaltungsorgans fallen;
  • Themen, die bereits in den letzten 2 Jahren beschlossen wurden.