Anbieten von Fahrzeugen zum Verkauf auf öffentlichen Straßen
Was ist das?
- Es ist verboten, ein Fahrzeug auf der öffentlichen Straße zu parken, um es zu verkaufen.
- Möchten Sie dies tun? Dann brauchen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweis
Sie können immer mit Ihrem Fahrzeug herumfahren, an dem Sie einen "Zu verkaufen"-Zettel angebracht haben.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde.
Was sollte ich mitbringen?
- gültige Zulassungsbescheinigung
- Angaben zum Standort Ihres Fahrzeugs und zum Verkaufszeitraum
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.