Anbieten von Fahrzeugen zum Verkauf auf öffentlichen Straßen

Was ist das?

  • Es ist verboten, ein Fahrzeug auf der öffentlichen Straße zu parken, um es zu verkaufen.
  • Wenn Sie das trotzdem tun wollen, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Hinweis

Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug herumfahren, an dem Sie einen Zettel mit der Aufschrift "zu verkaufen" angebracht haben.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde.

Was benötige ich?

  • gültige Zulassungsbescheinigung
  • Angaben zum Standort Ihres Fahrzeugs und zum Verkaufszeitraum

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

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