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Beantragung eines Ersatzwahlscheins, einer Wahlkarte oder einer Vollmacht

Haben Sie keinen Wahlschein erhalten? Oder haben Sie ihn verloren oder ist er kaputt? Dann beantragen Sie einfach einen Ersatzwahlschein.

Abstimmungspass

Die Wählerinnen und Wähler erhalten spätestens 14 Tage vor den Wahlen eine Einladung zur Stimmabgabe an ihrer Wohnadresse: einen Stimmrechtsausweis. Mit dem Wahlschein kann der Wähler in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde wählen. 

Der Wähler bringt die Wahlkarte am Wahltag zusammen mit einem Identitätsnachweis in das Wahllokal.
Dieser Identitätsnachweis darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Wenn ein Wähler nicht in der Lage ist, seine Stimme selbst abzugeben, kann er einen anderen Wähler bevollmächtigen.

Auf der Wahlkarte ist die Adresse des dem Wähler am nächsten gelegenen Wahllokals angegeben. Dies hindert einen Wähler nicht daran, seine Stimme in einem Wahllokal seiner Wahl innerhalb der Gemeinde abzugeben.

Bei der Verlagerung

Wenn ein Wähler während der Wahlzeit umzieht, kann er nur in seiner alten Gemeinde wählen. Die Adresse, unter der der Wähler am Tag der Kandidatur, dem 23. April 2024, offiziell registriert ist, bestimmt, wo er wählen kann. Der Wahlschein wird an diese Adresse zugestellt.

Die Wähler können eine Wählerkarte beantragen. Damit können sie überall in den Niederlanden wählen. Mit einer Wählerkarte kann man also auch in der neuen Gemeinde wählen. Die Wähler können auch jemanden aus ihrem alten Wohnort bevollmächtigen, in ihrem Namen zu wählen.

Ersatzwahlschein

Auf dieser Seite können Sie bald ganz einfach einen Ersatzwahlschein digital beantragen. Es ist nicht mehr möglich, einen Ersatzstimmrechtsausweis digital zu beantragen.

Vollmacht

Bei den Europawahlen 2024 wird die Stimmabgabe in Vertretung erlaubt sein. 

Die Erteilung einer Genehmigung ist möglich:

  • mit einer Vollmachtsurkunde, die Sie bei der Gemeinde beantragen können oder
  • durch Übermittlung Ihrer Wahlkarte.

Private Vollmacht

Um eine Vollmacht zu erteilen, benutzt der Wähler den dafür vorgesehenen Abschnitt auf der Rückseite des Stimmzettels. Dies wird als private Vollmacht bezeichnet. Der Wähler muss die Angaben ausfüllen und sowohl er als auch der Bevollmächtigte müssen unterschreiben.

Eine private Vollmacht kann nur einem Wähler erteilt werden, der in derselben Gemeinde wohnt. Der Wähler kann eine Vollmacht nicht in einem Wahllokal erteilen. Die bevollmächtigte Person kann die Stimmabgabe nur gleichzeitig mit ihrer eigenen Stimme abgeben.

Bei der Stimmabgabe muss der Bevollmächtigte einen Identitätsnachweis oder eine Kopie davon des Vollmachtgebers vorlegen. Der Bevollmächtigte kann den Identitätsnachweis des Vollmachtgebers auch über ein Smartphone oder Tablet vorlegen. Der Identitätsnachweis darf am Tag der Abstimmung noch nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sein.

Die Rijksoverheid versucht, den Missbrauch mit Kopien von Ausweisdokumenten zu verhindern. Personen, die eine Kopie ihres Ausweises anfertigen, wird geraten, Folgendes auf die Kopie zu schreiben:

  • Dass es eine Kopie ist;
  • für wen oder welches Produkt die Kopie bestimmt ist;
  • das Datum, an dem die Person die Kopie ausstellt;
  • Der Wähler streicht seine Bürgerservicenummer auf dem Dokument durch, auch auf dem Zahlenstreifen am unteren Rand des Ausweises.

Ein Bevollmächtigter, der schließlich in der Lage ist, persönlich abzustimmen, kann die private Vollmacht widerrufen. In diesem Fall muss er den Bevollmächtigten auffordern, seine in eine Vollmacht umgewandelte Stimmkarte zurückzugeben. Mit dieser Stimmkarte kann er dann immer noch abstimmen.

Siehe Abschnitt L 5 des Wahlgesetzes und Abschnitt L 14 des Wahlgesetzes

Schriftliche Vollmacht

  • Im kommunalen Kundenkontaktzentrum (KCC) und auf unserer Website sind kostenlose Anträge erhältlich, mit denen Sie eine Vollmachtsurkunde beantragen können.
  • Sie müssen diesen Antrag bis zum 3. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Gemeinde einreichen, in der Sie am 23. April 2024 als Wähler registriert waren.
  • Im Gegensatz zu einer privaten Vollmacht muss der Bevollmächtigte nicht in derselben Gemeinde gemeldet sein. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Bevollmächtigte per Post eine Vollmachtsurkunde.
  • Wird dem Antrag stattgegeben, so erhält der Bevollmächtigte per Post eine Vollmachtsurkunde.
  • Der Bevollmächtigte gibt die Stimme des Bevollmächtigten gleichzeitig mit seiner eigenen Stimme ab.
  • Als Bevollmächtigter sind Sie nicht befugt, die Vollmacht zu widerrufen oder persönlich an der Abstimmung teilzunehmen.
  • Sie können maximal 2 Stimmen gleichzeitig mit Ihrer eigenen Stimme abgeben.

Laden Sie hier das Formular für die Beantragung einer Vollmachtsurkunde herunter


Bevollmächtigung durch Übertragung Ihrer Stimmkarte

  • Nachdem Sie Ihre Wahlkarte erhalten haben, können Sie diese bis zum Tag der Wahl auf einen anderen Wähler übertragen.
  • Sowohl Sie als auch der Bevollmächtigte sind am Wahltag (23-04-2024) in derselben Gemeinde als Wähler registriert.
  • Der Bevollmächtigte gibt seine Stimme zur gleichen Zeit wie seine eigene Stimme ab.
  • Eine durch Übergabe der Stimmkarte erteilte Vollmacht kann vom Bevollmächtigten bis zur Stimmabgabe widerrufen werden.
  • Ein Wähler kann nicht mehr als zwei Bevollmächtigungen annehmen.

Maximal 2 Vertretungen

Die bevollmächtigte Person kann maximal zwei Stimmrechtsvertreter akzeptieren. Sie kann die Stimme des Bevollmächtigten nur gleichzeitig mit ihrer eigenen Stimme abgeben. Die bevollmächtigte Person legt die Vollmachtsurkunde den Wahlhelfern vor, die daraufhin ihre Identität und ihre Papiere überprüfen.

Siehe Abschnitt L 3 Wahlgesetz und Abschnitt L 4 Wahlgesetz

Wähler-ID

Über diese Seite können Sie ganz einfach digital eine Ersatzwählerkarte beantragen. 

Klicken Sie hier, um Ihren Wählerausweis zu beantragen.
Bitte beachten Sie! Halten Sie Ihre DigID-Zugangsdaten bereit. Sie benötigen diese, um sich einzuloggen.

Wenn ein Wähler bei den Europawahlen in einer anderen Gemeinde als seiner Wohngemeinde wählen möchte, kann er einen Wählerausweis beantragen. Mit einem Wählerausweis kann ein Wähler in allen niederländischen Gemeinden wählen.

Ein Wähler kann nur mit dieser Wählerkarte wählen und erhält keine neue Karte, wenn die Wählerkarte verloren geht. Bei der Stimmabgabe übergibt der Wähler dem Wahllokal seine Wählerkarte und ein Ausweisdokument.

Siehe Abschnitt K 4 Wahlgesetz und Abschnitt K 11 Wahlgesetz

Schriftliche Bewerbung

Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Wählerausweises muss spätestens fünf Tage vor der Wahl eingegangen sein. Sie müssen diesen Antrag bis zum 3. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Gemeinde einreichen, in der Sie am 23. April 2024 als Wähler eingetragen waren.

Ein entsprechendes Formular ist im KCC der Gemeinde und online über unsere Website erhältlich. Dem Antrag sollte eine Kopie Ihres Ausweises beigefügt werden.

Laden Sie hier das Formularfür die Beantragung einer Wählerkarte herunter

Mündliche Bewerbung

Ein mündlicher Antrag auf Ausstellung eines Wählerausweises kann bis spätestens 12 Uhr am Tag vor der Wahl gestellt werden. Der Wähler muss sich dann persönlich in das Rathaus begeben, in dem er am Tag der Kandidatur als Wähler eingetragen ist. Dem Antrag muss außerdem eine Kopie eines Dokuments gemäß Artikel 1 des Gesetzes über die Ausweispflicht beigefügt werden.

Siehe Abschnitt K 1 Wahlgesetz und Abschnitt K 3 Wahlgesetz