Langsame Ausbreitung von Omikron: Niederlande im Sperrgebiet

Die Ausbreitung der Omikron-Variante muss in einer kurzen Zeitspanne gebremst werden, damit die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich bleibt. Daher hat die Regierung beschlossen, dass die Niederlande von Sonntag, dem 19. Dezember, bis Freitag, dem 14. Januar 2022, abgeschottet werden.
 

Maßnahmen und dringende Hinweise ab Sonntag, 19. Dezember

  • Alle anderen sollten so weit wie möglich zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden.
  • Halten Sie überall einen Abstand von 1,5 Metern ein.
  • Nehmen Sie zu Hause nicht mehr als 2 Personen ab 13 Jahren pro Tag auf. Mit Ausnahme von Heiligabend, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie Silvester. Dann gilt ein Maximum von 4 Personen im Alter von 13 Jahren und älter pro Tag.
  • Besuchen Sie uns höchstens einmal am Tag.
  • Außerhalb gilt eine maximale Gruppengröße von 2 Personen ab 13 Jahren. Personen, die an einer Adresse wohnen, sind hiervon ausgenommen.
  • An Heiligabend, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie zum Jahreswechsel ist die maximale Gruppengröße im Freien auf 4 Personen ab 13 Jahren begrenzt.
  • Die schulischen und außerschulischen Einrichtungen sind mindestens bis zum 9. Januar physisch geschlossen. Es gibt einige Ausnahmen. Am 3. Januar wird das Kabinett über die Bildung ab dem 10. Januar entscheiden.
  • Alle Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Bestellung und Abholung ist möglich.
  • Alle nicht wesentlichen Geschäfte sind geschlossen. Bestellung, Abholung und Rückgabe sind möglich.
  • Wichtige Geschäfte wie Supermärkte und Drogerien sind bis 20 Uhr geöffnet. Hier besteht die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, und es darf maximal ein Besucher pro 5 m2 Fläche anwesend sein.
  • Ausgenommene Dienstleistungen wie Tankstellen, Apotheken, Bibliotheken, Fahrschulen, der Notar oder der Rechtsanwalt sind geöffnet.
  • Alle nichtmedizinischen Kontaktberufe, wie Friseure und Kosmetiker, sind geschlossen.
  • Kinos, Museen, Theater und Konzertsäle sind geschlossen.
  • Alle Hallensportstätten bleiben geschlossen (ausgenommen Schwimmunterricht). Sportstätten im Freien bleiben zwischen 05:00 und 17:00 Uhr für alle Altersgruppen geöffnet. Für Erwachsene ab 18 Jahren ist Sport im Freien mit maximal zwei Personen in einem Abstand von 1,5 Metern erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können in ihrem eigenen Verein Sport im Freien treiben und an Wettkämpfen teilnehmen.
  • Es gilt ein Veranstaltungsverbot. Ausgenommen sind Beerdigungen mit bis zu 100 Gästen, Wochenmärkte und professionelle Sportspiele ohne Publikum. Weihnachtsmärkte sind nicht erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website rijksoverheid.