Meldung verlorener oder gefundener Gegenstände

Was ist das?

Haben Sie auf der Straße einen Gegenstand gefunden oder verloren? Dann können Sie dies online bei der Gemeinde melden.

Bei Fundgegenständen handelt es sich um Gegenstände, die der Eigentümer unbeabsichtigt verloren hat. 

Denken Sie dabei beispielsweise an eine verlorene Geldbörse, ein Schmuckstück, ein Fahrrad oder eine Tasche.

Verlorene Gegenstände über iLost suchen

Fundsache über iLost melden

Haben Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen Führerschein gefunden? Dann müssen Sie diesen immer beim Stadtamt abgeben. Sie dürfen ihn nicht selbst behalten. 

Was sollte ich tun?

Ich habe etwas verloren

Haben Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis, Ihren Führerschein, Ihre Bankkarte oder Ihre Kreditkarte verloren? 

Haben Sie in Kerkrade etwas anderes verloren? Dann schauen Sie doch einmal auf der iLost-Seite für Fundsachen in Kerkrade nach: . Dort können Sie sehen, ob Ihr Gegenstand gefunden wurde. 

Ist Ihr Gegenstand nicht bei iLost Kerkrade zu finden? Dann suchen Sie bei iLost in den gesamten Niederlanden unter .
Oder schauen Sie in ein paar Tagen noch einmal nach.

Wurde Ihr verlorenes Gegenstand gefunden? Dann können Sie sich über iLost melden. Nach Vereinbarung eines Termins können Sie den Gegenstand dann beim Finder oder bei der Gemeinde abholen. Bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis mit.

Ich habe etwas gefunden

Haben Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen Führerschein gefunden? Dann müssen Sie diesen immer beim Stadtamt abgeben. Sie dürfen ihn nicht selbst behalten. 

Haben Sie in Kerkrade etwas anderes gefunden? Dann können Sie den Gegenstand selbst für den Besitzer aufbewahren. Melden Sie Ihren Fund auf der iLost-Seite für Fundgegenstände in Kerkrade: .

Sie können den Gegenstand auch während der Öffnungszeiten im Stadtamt abgeben.

Meldung im Falle eines Diebstahls

Wenn Sie glauben, dass Ihr Gegenstand gestohlen wurde, sollten Sie dies nicht bei der Gemeinde melden, sondern bei der Polizei Anzeige erstatten. Oft ist dies online möglich. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizei unter „Anzeige erstatten oder Meldung machen“ .

Eigentümer eines Fundstücks werden

Bei der Meldung können Sie angeben, dass Sie der Eigentümer des gefundenen Gegenstands werden möchten. Wenn der Eigentümer den Gegenstand nicht innerhalb eines Jahres abholt, sind Sie der Eigentümer des Gegenstands.

Wenn Sie den Gegenstand bei der Gemeinde in Verwahrung gegeben haben, können Sie nur dann Eigentümer werden, wenn der Gegenstand einen Wert von mehr als 450 € hat. 

Wenn der Eigentümer den Gegenstand nicht innerhalb eines Jahres abholt, müssen Sie sich nach Ablauf dieses Jahres innerhalb eines Monats bei der Gemeinde melden.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

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