Verlängerung der Antragsfrist für die einmalige Spende Nationaler Katastrophenhilfsfonds
Rund 2.000 Anträge auf eine Solidaritätsspende in Höhe von 1.000 Euro aus dem Nationalen Katastrophenhilfefonds (NRF) sind bis zum 16. August 2021 bei den Gemeinden eingegangen.
Aufgrund der Urlaubszeit und vor allem wegen der Auswirkungen und Folgen des Hochwassers wurde beschlossen, die Antragsmöglichkeit zu verlängern. Das bedeutet, dass von Freitag, dem 20. August, bis zum 1. September 2021 erneut die Möglichkeit besteht, dass schwer betroffene Menschen eine einmalige Spende über die Website der Gemeinden beantragen können.
Möchten Sie eine einmalige Spende beantragen? Dann füllen Sie das Formular auf der BsGW-Website aus.
Unterstützung von Projekten von Vereinen, Stiftungen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft
Inzwischen gehen bei der NRF auch Anträge auf Finanzierung von Rehabilitationsprojekten von Vereinen, Stiftungen und (anderen) Organisationen der Zivilgesellschaft ein. Diese Anträge werden wöchentlich vom Bewertungsausschuss des NRF unter der Leitung des Vorsitzenden Tof Thissen geprüft. Der NRF ist sich bewusst, dass die Einreichung eines Projektantrags viel Vorbereitung erfordert. Diese Projektanträge können bis zum 1. Oktober 2021 eingereicht werden. Auf der Website des Nationalen Katastrophenhilfefonds ist das Formular für die Beantragung von Finanzhilfen für Kleinprojekte zu finden. Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind ebenfalls auf der Website zu finden.
Informationen auf der Website des Nationalen Katastrophenfonds