Wahlen, identifizieren

Was ist das?

Um in den Niederlanden wählen zu können, müssen Sie sich ausweisen können. Sich ausweisen heißt beweisen, wer Sie sind.

Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer können Sie sich mit einem niederländischen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein ausweisen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Identitätsnachweis am Tag der Wahl nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein darf. Einen Führerschein in Papierform dürfen Sie nicht mehr als Identitätsnachweis verwenden.

Die Wähler können ihre Stimme abgeben, wenn das Wahllokal ihren Ausweis überprüft hat und sie einen gültigen Wahlschein oder eine Vollmachtskarte mit Ausweis des Bevollmächtigten haben. Siehe Wahlgesetz Abschnitt J 24 und Wahlgesetz Abschnitt J 25.

Wie funktioniert das?

Die niederländische Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer. Ein Wähler, der neben der niederländischen Staatsbürgerschaft eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, kann sich in bestimmten Fällen auch mit ausländischen Dokumenten ausweisen.

Art des Dokuments

Veröffentlicht in den Niederlanden

Ausgestellt in EU-Mitgliedstaaten + Island

Liechtenstein, Norwegen

Veröffentlicht in der Schweiz

In anderen Ländern ausgestellt

ReisepassJaJaJaZustand
IdJaJaJaNein
FührerscheinJaJaNeinNein
Ausländisches DokumentJaK.A.K.A.K.A.

Bedingung: nur in Verbindung mit einem in den Niederlanden ausgestellten Ausländerdokument, z. B. dem Aufkleber, der während der freien Zeitspanne Verblijfsantekeningen Algemeen. Die freie Zeitspanne ist der dreimonatige Zeitraum, in dem sich eine Person in den Niederlanden aufhält, aber noch keinen Aufenthaltstitel besitzt. 

Bei rechtmäßigem Aufenthalt nach der freien Zeitspanne , kann sich ein Wähler mit einer Aufenthaltserlaubnis ausweisen.

Zusätzliche Informationen

Fehlendes Ausweisdokument

Hat ein Wähler seinen Ausweis verloren - oder wurde er gestohlen - , kann er sich im Wahllokal anhand der schriftlichen Bestätigung der Verlustanzeige in Verbindung mit einem Dokument, das seinen Namen und sein Lichtbild enthält (z. B. eine persönliche Chipkarte für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Bibliotheksausweis), ausweisen.

Stimmabgabe durch private Vollmacht

Bei der Stimmabgabe durch private Vollmacht muss der Bevollmächtigte einen Identitätsnachweis (oder eine Kopie davon) des Vollmachtgebers vorlegen. Der Bevollmächtigte kann den Identitätsnachweis des Vollmachtgebers auch auf einem Smartphone oder Tablet vorlegen, wenn er durch eine private Vollmacht abstimmt. Der Identitätsnachweis darf am Tag der Abstimmung noch nicht länger als 5 Jahre abgelaufen sein.

Stimmabgabe durch schriftliche Vollmacht

Es ist nicht erforderlich, bei der Beantragung einer schriftlichen Vollmacht einen gültigen Ausweis (in Kopie) beizufügen, da die Identität und die Wahlberechtigung in der Basisregistrierung von PersonenBRP) überprüft werden. Für Wähler, die keinen Identitätsnachweis haben oder deren Identitätsnachweis seit mehr als 5 Jahren abgelaufen ist, ist die Stimmabgabe durch schriftliche Vollmacht die einzige Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.

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