Wahlen, einen anderen ermächtigen

Leben, Reisen & Zeitungen >> Wahl des Gemeinderats, des Provinzialrats, des niederländischen oder europäischen Parlaments

Was ist das?

Sie können nicht selbst zum Wahllokal kommen? Dann können Sie eine andere Person beauftragen, dies für Sie zu tun. Das ist bei allen Wahlen möglich.

Wie funktioniert das?

  • Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlkarte aus.
  • Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person unterschreiben beide Ihre Wahlkarte.
  • Sie geben der bevollmächtigten Person Ihre Wahlkarte und eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Kommunalwahlen nur Personen bevollmächtigen können, die in derselben Gemeinde wie Sie wohnen.

Der Bevollmächtigte muss folgende Gegenstände in das Wahllokal mitbringen:

  • Eine Kopie Ihres Identitätsnachweises. Dieser darf höchstens 5 Jahre lang gültig sein.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Stimmrechtsausweis oder eine Vollmachtskarte.

Was sollte ich tun?

  • Die bevollmächtigte Person muss diese Stimme(n) gleichzeitig mit ihrer eigenen Stimme abgeben.
  • Bei den Provinzialratswahlen beauftragen Sie jemanden aus derselben Provinz.
  • Bei den Wahlen zum Wasserverband beauftragen Sie jemanden aus demselben Wasserverband.
  • Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer, den Europawahlen und einem Referendum können Sie eine Person aus jeder niederländischen Gemeinde bevollmächtigen.
  • Für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer kann eine Person von bis zu 2 Personen zur Stimmabgabe ermächtigt werden. 

Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person in derselben Gemeinde wohnt wie Sie:

  • die Rückseite der Wahlkarte ausfüllen
  • Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person unterschreiben beide Ihre Wahlkarten
  • der von Ihnen bevollmächtigten Person Ihre Stimmkarte und eine Kopie Ihres gültigen Ausweises vorlegen

Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person in einer anderen Gemeinde wohnt:

  • ein bei der Gemeinde erhältliches Genehmigungsformular auszufüllen
  • Sie und die Person, die Sie bevollmächtigen, unterschreiben beide das Vollmachtsformular
  • das Vollmachtsformular spätestens 5 Tage vor den Wahlen bei Ihrer Gemeinde einreichen
  • die Gemeinde schickt Ihnen eine Mitteilung, dass Ihr Antrag genehmigt wurde
  • Die Gemeinde sendet der von Ihnen bevollmächtigten Person eine Vollmachtsurkunde zu. Mit dieser Vollmachtskarte kann diese Person für Sie abstimmen