Wahl 2021 - Wählen mit Wählerkarte
Wahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer der Generalstaaten
WÄHLEN MIT EINER WÄHLERKARTE
Der Bürgermeister von Kerkrade gibt bekannt, dass bei den bevorstehenden Wahlen zur Abgeordnetenkammer der Generalstaaten am Mittwoch, den 17. März 2021, ein Wähler seine Stimme in jedem Wahllokal in den Niederlanden abgeben kann.
Dabei gelten die folgenden Bestimmungen.
A. SCHRIFTLICHER ANTRAG
- Formulare für Anträge auf Teilnahme an der Wahl in jedem Wahllokal sind kostenlos bei den Verwaltungsdiensten, Abteilung Bürgerplatz, der Gemeinde erhältlich.
- Der Antrag sowie der Wahlschein (falls bereits ausgestellt) müssen vom Wähler bis spätestens Freitag, den 12. März 2021, 17 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde eingereicht werden, in der er am Montag, den 1. Februar 2021, als Wähler eingetragen war.
- Dem Antrag wird nicht stattgegeben, wenn der Antragsteller durch einen Bevollmächtigten oder per Brief an der Abstimmung teilnehmen darf.
- Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine Wählerkarte ausgestellt.
B. VERBALE ANFRAGE
- Zu diesem Zweck muss der Wähler nach Erhalt der Wahlkarte bis spätestens Freitag, den 12. März 2021, 17.00 Uhr, die Wahlkarte bei der Verwaltung, Abteilung Bürgerplatz, seines Wohnsitzes einreichen, wo er am Montag, den 1. Februar 2021 als Wähler eingetragen war.
- Dem Antrag wird nicht stattgegeben, wenn der Antragsteller durch einen Bevollmächtigten oder per Brief an der Abstimmung teilnehmen darf.
- Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird eine Wählerkarte ausgestellt.
Eine einmal ausgestellte Wählerkarte kann bei Verlust nicht ersetzt werden. Wenn Sie zur Wahl gehen, müssen Sie zusätzlich zu Ihrer Wählerkarte einen gültigen Ausweis vorlegen. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, werden Sie nicht zur Wahl zugelassen.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Öffentliche Verwaltung, Abteilung Citizen Square
Markt 33
6461 EC Kerkrade
Ort: Kerkrade
Datum: Montag, 1. Februar 2021
Der bereits erwähnte Bürgermeister,
Dr. T.P. Dassen-Housen.