Wahl 2021 - Stimmrechtsvertretung
Wahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer der Generalstaaten
STELLVERTRETENDE STIMMABGABE
Der Bürgermeister von Kerkrade gibt bekannt, dass bei den bevorstehenden Wahlen zur Abgeordnetenkammer der Generalstaaten am Mittwoch, den 17. März 2021, ein Wähler durch einen Bevollmächtigten abstimmen darf.
Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
A. ERMÄCHTIGUNG durch schriftlichen Antrag VOLLSTÄNDIG
- Formulare für Anträge auf Stimmabgabe durch Bevollmächtigte sind kostenlos bei den Verwaltungsdiensten, Abteilung Bürgerplatz der Gemeinde, erhältlich.
- Der Antrag muss vom Wähler bis Freitag, 12. März 2021, beim Bürgermeister der Gemeinde eingereicht werden, in der er am Montag, 1. Februar 2021, als Wähler eingetragen war.
- Der Antrag kann nicht von dem Wähler gestellt werden, dem bereits eine Wählerkarte ausgestellt wurde, oder von dem Wähler, der zur Briefwahl berechtigt ist.
- Die Person, die sich bereit erklärt hat, als Bevollmächtigter zu handeln, muss am Montag, den 1. Februar 2021 als Wähler registriert sein.
- Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde.
- Ein Bevollmächtigter ist nicht befugt, die Vollmacht zu widerrufen oder selbst an der Abstimmung teilzunehmen.
B. ERMÄCHTIGUNG durch Übertragung des VOTE PAS oder VOTER PAS
- Der Wähler kann einen anderen Wähler, der in derselben Gemeinde als Wähler eingetragen ist, ermächtigen, für ihn zu stimmen.
- Zu diesem Zweck unterzeichnet der Wähler das auf der Wahlkarte oder dem Wählerausweis befindliche Formular und lässt die Karte vom Bevollmächtigten gegenzeichnen.
- Der Wähler händigt dem Bevollmächtigten die in eine Vollmacht umgewandelte Wahlkarte oder Wählerkarte aus.
- Außerdem muss der Wähler dem Bevollmächtigten eine Kopie eines gültigen Ausweises vorlegen. Der Bevollmächtigte muss diese Kopie dem Vorsitzenden des Wahllokals vorlegen.
- Die Übertragung des Stimmrechtsausweises oder der in eine Vollmacht umgewandelten Wählerkarte kann bis zum Tag der Abstimmung und darüber hinaus erfolgen.
- Eine durch Übergabe der Stimmkarte oder der Wählerkarte erteilte Vollmacht kann bis zur Stimmabgabe durch den Bevollmächtigten widerrufen werden.
Ein Wähler kann nicht mehr als 3 (drei) Vollmachten akzeptieren. Die Stimme des Bevollmächtigten muss gleichzeitig mit der eigenen Stimme abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von :
Öffentliche Verwaltung, Abteilung Civic Square
Markt 33
6461 EC Kerkrade
Standort: Kerkrade
Datum: Montag, Februar 1, 2021
Der bereits erwähnte Bürgermeister,
Dr. T.P. Dassen-Housen.