Entschädigung für nicht versicherte Hochwasserschäden

Haben Sie durch die Überschwemmungen im Juli Schäden erlitten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Katastrophenschäden (Wts)

Die Regelung Wts Juli 2021 sieht eine Entschädigung für Schäden vor, die durch das Hochwasser und die Überschwemmungen im Juli 2021 in Limburg entstanden sind. Es kann von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden, kirchlichen Einrichtungen, Vereinen und Stiftungen in Anspruch genommen werden.

Der Wts Juli 2021 sieht eine Entschädigung für Sachschäden vor, die nicht versicherbar, vermeidbar oder erstattungsfähig sind. 

Meldung von Schäden

Schäden können bis zum 15. Dezember 2021 über die Website des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland gemeldet werden.

Hier finden Sie auch weitere Informationen über die Regelung, die Bedingungen und die Abwicklung.