TONK-Regelung verlängert

Die Regierung hat die TONK-Regelung bis zum 1. Oktober 2021 verlängert. Die TONK-Regelung wurde während der Corona-Krise als vorübergehende Unterstützung für notwendige Ausgaben für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen. TONK steht für Temporary Support for Necessary Expenses (Vorübergehende Unterstützung für notwendige Ausgaben).

Da Corona immer noch nicht ganz verschwunden ist, wird die TONK-Regelung bis zum 1. Oktober 2021 verlängert. Die TONK-Leistung ist eine Form der besonderen Unterstützung. Sie wird durch das Bundesteilhabegesetz geregelt. Weitere Informationen über die Regelung sowie Fragen und Antworten finden Sie unter: www.kerkrade.nl/tonk-regeling.

Bei der TONK-Regelung handelt es sich um eine Leistung der Gemeinde für Personen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen über ein (zu) geringes Einkommen verfügen und deshalb Probleme haben, ihre Wohnkosten zu bezahlen. Dazu gehören z. B. die Miete oder Hypothek, die Kosten für Strom, Gas und Wasser, Nebenkosten und Kommunalsteuern.

Alle Informationen über Corona finden Sie unter www.kerkrade.nl/coronavirus.