Gesetz über befristete Maßnahmen COVID-19

Ab dem 1. Dezember 2020 wird das Gesetz über befristete Maßnahmen COVID-19 für die nächsten drei Monate in Kraft treten. Damit werden die Notstandsverordnungen, die in den letzten Monaten von den Sicherheitsregionen erlassen wurden, aufgehoben.

Diese Dringlichkeitsverordnungen enthielten die spezifischen Regeln, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 galten. Mit der Einführung des Gesetzes über befristete COVID-19-Maßnahmen sind diese Regeln nun offiziell in der Gesetzgebung verankert, und die Unter- und Oberhäuser des Parlaments werden stärker einbezogen. Darüber hinaus bringt das Gesetz mehrere neue Änderungen mit sich.

Weitere Informationen über das Gesetz über vorübergehende Maßnahmen COVID-19 finden Sie auf der Website der Sicherheitsregion Südlimburg.