Zuschussregelung für die Erstattung der Kosten der Korona-Zugangskontrolle

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ist an mehreren Orten eine Corona-Eintrittskarte vorgeschrieben. Gaststättenbetreiber, Kultureinrichtungen und Sportvereine müssen diese Kontrolle durchführen und haben dadurch zusätzliche Kosten zu tragen. Zum Beispiel für den Einsatz von zusätzlichem Personal und Materialkosten. Der Staat hat der Gemeinde Kerkrade über die Sicherheitsregion Limburg Süd (VRLZ) ein Budget zur Verfügung gestellt.

Hierfür können Sie den Zuschuss verwenden:

  • Deckung der Personalkosten (dazu gehören Löhne und Gehälter, Urlaubsgeld, fällige Rentenbeiträge, Sozialabgaben, Kosten für die Einstellung, Auswahl, Verwaltung und Leitung der Beschäftigten);
  • Deckung der Materialkosten (dazu gehört auch die Ausrüstung für die Durchführung der Scans)
  • die auf die oben genannten Kosten anfallende Mehrwertsteuer. (Die Kosten werden daher einschließlich der gezahlten Mehrwertsteuer erstattet. Der MwSt.-Ausgleichsfonds kann für diese gezahlte MwSt. nicht in Anspruch genommen werden.

Dies sind die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses:

  • Einen Zuschuss können Sie nur als Gastronomiebetrieb, Sportverein, Kultureinrichtung oder sonstiges Unternehmen beantragen, das im Rahmen der befristeten Maßnahmen COVID-19 verpflichtet ist, Besucher auf eine Corona-Eintrittskarte zu kontrollieren;
  • Sie können den Zuschuss als Ausgleich für die Kosten beantragen, die Ihnen im Zeitraum vom 22. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 notwendigerweise entstehen;
  • Sie können den Zuschuss bis zum 9. Januar 2022 beantragen.

Die folgenden Kosten sind ausdrücklich nicht beitragsfähig:

  • Kosten für Verpflichtungen, die vor dem 22. September 2021 eingegangen werden;
  • Kosten für Aktivitäten, für die der Staat bereits eine spezifische Vergütung oder einen anderen finanziellen Beitrag gewährt hat;
  • Kosten für Tätigkeiten, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz 1968 oder ein Recht auf Ausgleich nach dem MwSt.-Ausgleichsfondsgesetz besteht.

Dies ist für Sie wichtig zu wissen:

  • Wir sammeln alle Anträge. Übersteigt die Gesamtsumme den Höchstbetrag, verteilen wir den Fördertopf anteilig (pro rata).
  • Zwischen dem 10. Januar und dem 31. Januar 2022 wird die Förderungswürdigkeit oder die teilweise Förderungswürdigkeit des Antragstellers geprüft. Die Antragsteller werden über das Ergebnis dieser Prüfung informiert. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Antragsteller die Entschädigung im zweiten Quartal 2022.
  • Rechnungen, die ein Antragsteller von Dritten erhält, können nicht direkt an die Gemeinde zur Zahlung weitergeleitet werden. Der Antragsteller muss sie zunächst selbst bezahlen und kann dann den entsprechenden Betrag von der Gemeinde einfordern.
  • Der Antragsteller auf Rückerstattung erklärt sich mit den nationalen Vorschriften über die Überprüfung von Korona-Tickets einverstanden. Die Gemeinde Kerkrade hat das Recht, die Gebühr (ganz oder teilweise) zurückzufordern oder sie nicht zu zahlen, wenn:
  1. unrichtige Angaben gemacht wurden, die sich auf die Höhe der Entschädigung auswirken;

  2. Später wird festgestellt, dass die Zulage für andere als die vorgesehenen Tätigkeiten verwendet wurde;

  3. Die zuständigen Aufsichtsbehörden stellen fest, dass die vorgeschriebene Kontrolle der Korona-Zugangskarten und der Ausweispapiere nicht (ordnungsgemäß) durchgeführt wird;

  4. die Mittel werden vom VRZL nicht an die Gemeinde ausgezahlt, weil die geltenden Anforderungen nicht erfüllt sind.

Diesen benötigen Sie, um den Zuschuss zu beantragen:

Ein Antrag auf Rückerstattung kann bis spätestens Sonntag, den 9. Januar 2022, per E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl mit dem Betreff "Antrag auf Beitragserfüllung gemäß CTB-Überwachungspflicht" gesendet werden.

Der Antrag sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • Name der Firma/Organisation/Vereinigung
  • Nummer der Handelskammer
  • Name der Kontaktperson
  • Rufnummer
  • E-Mail Adresse
  • Beschreibung Grund
  • Datum Tätigkeit(en) Kostenerstattung
  • Kostenerstattungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer
  • Kontonummer + Name des Kontoinhabers (IBAN)
  • Begründete Nachweise
    Dem Antrag sind Belege beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die beantragten Mittel tatsächlich für die Gestaltung der Zugangskontrolle von Coronagraph verwendet werden. Dies kann z. B. durch Rechnungen und/oder Berechnungen der entstandenen Kosten geschehen.

Haben Sie Fragen?

Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 14045 oder unter gemeentehuis@kerkrade.nl