Auftritt als Straßenkünstler
Was ist das?
- Es ist nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit zu musizieren, zu tanzen, eine Theateraufführung zu veranstalten oder Kunstwerke auszustellen.
- Sie benötigen dazu eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde. Geben Sie dabei bitte die folgenden Informationen an:
- Ort Ihres Auftritts
- Datum und Uhrzeit(en) Ihres Auftritts
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.