Auftritt als Straßenkünstler

Was ist das?

  • Es ist nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit zu musizieren, zu tanzen, eine Theateraufführung zu veranstalten oder Kunstwerke auszustellen.
  • Sie benötigen dazu eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde. Geben Sie dabei bitte die folgenden Informationen an:

  • Ort Ihres Auftritts
  • Datum und Uhrzeit(en) Ihres Auftritts

Wie lange dauert es?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.