Energiefördermaßnahme für gemeinnützige Organisationen
Das Kollegium von Kerkrade hat erneut beschlossen, freiwillige Organisationen bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.
Zu diesem Zweck hat das Kollegium am Dienstag, den 30. Mai 2023, die "Unterstützungsmaßnahme zur Entlastung freiwilliger Organisationen bei den Energiekosten, 2.
Weitere Informationen zu dieser Beihilfemaßnahme und den Bedingungen? Klicken Sie hier.
Sie können Ihren Antrag für die Fördermaßnahme einreichen unter: https://ap.lc/rY2ho
Sie können Ihren Antrag bis zum 30. Juni 2023 einreichen.