Energiefördermaßnahme für gemeinnützige Organisationen
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten und der Auswirkungen auf alle Beteiligten beschloss das Kollegium , den Freiwilligenorganisationen von Kerkrade entgegenzukommen.
Auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 hat das Kollegium die Unterstützungsmaßnahme zur Deckung der Energiekosten für freiwillige Organisationen angenommen.
Der vollständige Inhalt und die Bedingungen des Zuschusses können der Beihilfemaßnahme entnommen werden.
Sie können Ihre Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Website der Gemeinde Kerkrade einreichen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2023.