Stimmrechtsvertretung
Stimmabgabe bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus 2025
Der Bürgermeister der Gemeinde Kerkrade gibt Folgendes bekannt:
Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer können die Wähler der Gemeinde Kerkrade ihre Stimme durch einen Bevollmächtigten abgeben. 
Dies kann auf 2 Arten geschehen: privat (über die Rückseite des Stimmzettels) oder durch schriftlichen Antrag.
A. Private Vollmacht mittels Stimmkarte
Der Wähler kann auf der Rückseite des Wahlscheins einen anderen Wähler bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person, die abstimmen wird, muss in derselben Gemeinde wie der Wähler wohnen. Der Wähler füllt die Rückseite des Stimmzettels aus. Der Wähler und der Bevollmächtigte unterschreiben beide den Wahlschein.
Dies kann bis zum Tag der Stimmabgabe und darüber hinaus geschehen. Die Person, die für den Wähler abstimmt, muss die Stimmabgabe gleichzeitig mit ihrer eigenen Stimme abgeben. Der Bevollmächtigte nimmt bei der Stimmabgabe auch eine Kopie des Ausweises des Wählers mit.
Die Regierung will den Missbrauch von Kopien von Ausweisdokumenten verhindern.
Machen Sie eine Kopie von Ihrem Ausweis? Bitte schreiben Sie Folgendes auf die Kopie:
- dass es eine Kopie ist
- für wen die Kopie bestimmt ist;
- welchem Zweck die Kopie dient
- Datum, an dem Sie die Kopie ausstellen;
- Ihre Bürgerservicenummer unleserlich machen, auch in dem Zahlenstreifen am unteren Rand des Personalausweises.
Ein Wähler, der schließlich persönlich abstimmen kann, kann die private Vollmacht widerrufen. Dies geschieht, indem er die Stimmkarte vom Bevollmächtigten zurückverlangt. Mit dieser Stimmkarte kann er dann immer noch wählen.
B. Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Vollmacht
Ein Wähler kann einen anderen Wähler (den Bevollmächtigten) durch schriftliche Vollmacht bevollmächtigen. Der Wähler muss dies bei der Gemeinde Kerkrade beantragen. Der Wähler muss am Tag der Nominierung (15. September 2025) als Wähler in dieser Gemeinde registriert sein. Die Person, die für den Wähler abstimmt, muss die Stimme des Bevollmächtigten zur gleichen Zeit wie ihre eigene Stimme abgeben.
Digital
Die Wählerinnen und Wähler können das digitale Formular für die Beantragung des Stimmrechtsausweises oder der Stimmrechtsvollmacht über die iCivic Affairs der Gemeinde ausfüllen.
Beantragung eines Stimmrechtsausweises oder einer Stimmrechtsvollmacht
Schriftlich per Post
Der Wähler kann das Formular Muster L 8 (Antrag auf Stimmabgabe durch Bevollmächtigte) von der Website Rijksoverheid herunterladen.
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Gemeinde. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Diese kann an verkiezingen@kerkrade.nl oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Gemeinde Kerkrade, Team Wahlen, Markt 33, 6461 EC Kerkrade.
Ihre Bewerbung muss bis Freitag, den 24. Oktober 2025, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Schicken Sie den Antrag per Post? Dann sollten Sie dies rechtzeitig tun.
Nach der Genehmigung erhält der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde. Die Stimmkarte des Wählers ist dann nicht mehr gültig. 
Der Wähler kann die Vollmacht nicht widerrufen und auch nicht persönlich abstimmen.
Hinweis: Der Missbrauch von Proxys ist strafbar!
Die Vollmachtsregelung soll es Wählern, die nicht selbst wählen können, ermöglichen, trotzdem abzustimmen. Die Initiative für die Vollmacht muss von dem Wähler ausgehen, der eine Vollmacht erteilen möchte. Es ist nicht erlaubt, aktiv auf Personen zuzugehen, um eine Vollmacht zu erteilen. Dies wird als Wahlwerbung bezeichnet und ist strafbar.
Ein Wähler kann zusätzlich zu seiner eigenen Stimme maximal 2 Stellvertreterstimmen abgeben.
