Stimmrechtsvertretung

Gemeinderatswahlen am 16. März 2022

STELLVERTRETENDE STIMMABGABE


Der Bürgermeister von Kerkrade gibt bekannt, dass bei der bevorstehenden Wahl der Mitglieder des Rates von Kerkrade am Mittwoch, den 16. März 2022, ein Wähler durch einen Bevollmächtigten wählen darf. Dabei gelten die folgenden Regeln.


A. ÜBERTRAGUNG DER STIMMKARTE (PRIVATE VOLLMACHT)

  1. Sie können einen anderen Wähler, der in der Gemeinde Kerkrade wohnt, bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu wählen.
  2. Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlkarte aus. 
  3. Die Person, die Sie bevollmächtigt haben, in Ihrem Namen abzustimmen, muss eine Unterschrift auf Ihrer Wahlkarte leisten.
  4. Sie müssen dem Bevollmächtigten auch eine Kopie/Foto Ihres gültigen Ausweises vorlegen. Der Bevollmächtigte muss diese Kopie/dieses Foto dem Vorsitzenden des Wahllokals zeigen.
  5. Die Übertragung des in eine Vollmachtskarte umgewandelten Stimmrechtsausweises kann bis zum Tag der Abstimmung und darüber hinaus erfolgen.
  6. Sie haben das Recht, die Vollmacht wieder zu widerrufen.

B. SCHRIFTLICHER VORTRITT

  1. Formulare für die Beantragung der Stimmrechtsvertretung sind kostenlos im Gemeindewahlbüro erhältlich. Ein digitaler Antrag kann auch unter www.kerkrade.nl/gemeenteraadsverkiezingen-2022 gestellt werden.
  2. Die Petition muss bis spätestens Freitag, den 11. März 2022, 17 Uhr, eingereicht werden.
  3. Die Person, die sich bereit erklärt hat, als Bevollmächtigter zu handeln, muss am Montag, den 5. Februar 2018, als Wähler registriert sein.
  4. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde. 
  5. Ein Bevollmächtigter ist nicht befugt, die Vollmacht zu widerrufen oder selbst an der Abstimmung teilzunehmen.

Ein Wähler kann nicht mehr als 2 (zwei) Vollmachten akzeptieren.
Die Stimme des Bevollmächtigten muss gleichzeitig mit der eigenen Stimme abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kerkrade.nl/gemeenteraadsverkiezingen-2022 .

Der bereits erwähnte Bürgermeister,

Petra Dachse