abreißen.
Mit „Abbruch“ meinen wir: das Abreißen eines Gebäudes oder eines Teils davon.
Zum Beispiel, wenn Sie umbauen und eine Wand, einen Anbau oder einen anderen Teil des Gebäudes entfernen.
Abbruchmeldung
Möchten Sie ein Gebäude, eine Konstruktion oder ein Objekt ganz oder teilweise abreißen? Dann müssen Sie in den meisten Fällen eine Abbruchmeldung einreichen.
Wann müssen Sie keine Abbruchmeldung einreichen?
Wenn Sie weniger als 10 Kubikmeter Bauschutt haben.
Wann müssen Sie eine Abbruchmeldung einreichen?
Wenn Sie mehr als 10 Kubikmeter Abbruchabfälle haben. Sie können die Abbruchmeldung über das Omgevingsloket einreichen.
Achtung: Asbest
Befindet sich Asbest in dem Teil, den Sie abreißen möchten? Dann müssen Sie immer eine Abbruchmeldung machen.
Dies gilt auch, wenn Sie weniger als 10 Kubikmeter Abrissabfälle haben.
Die Meldung eines Abbruchs ist kostenlos.
Umweltlizenz
In einigen Fällen benötigen Sie neben der Abbruchmeldung auch eine Abbruchgenehmigung. Im Umweltplan können Sie nachlesen, wann dies vorgeschrieben ist.
Wollen Sie ein Denkmal oder einen unter Denkmalschutz stehenden Stadt- oder Dorfkern abreißen? Dann brauchen Sie immer eine Abbruchgenehmigung.
Noch Fragen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Umwelt und Bauwesen unter der Telefonnummer 14 045.
