abreißen.

Mit „Abbruch“ meinen wir: das Abreißen eines Gebäudes oder eines Teils davon.
Zum Beispiel, wenn Sie umbauen und eine Wand, einen Anbau oder einen anderen Teil des Gebäudes entfernen.

Abbruchmeldung

Möchten Sie ein Gebäude, eine Konstruktion oder ein Objekt ganz oder teilweise abreißen? Dann müssen Sie in den meisten Fällen eine Abbruchmeldung einreichen.

Wann müssen Sie keine Abbruchmeldung einreichen?

Wenn Sie weniger als 10 Kubikmeter Bauschutt haben.

Wann müssen Sie eine Abbruchmeldung einreichen?

Wenn Sie mehr als 10 Kubikmeter Abbruchabfälle haben. Sie können die Abbruchmeldung über das Omgevingsloket einreichen.

Achtung: Asbest

Befindet sich Asbest in dem Teil, den Sie abreißen möchten? Dann müssen Sie immer eine Abbruchmeldung machen.
Dies gilt auch, wenn Sie weniger als 10 Kubikmeter Abrissabfälle haben.

Die Meldung eines Abbruchs ist kostenlos.

Umweltlizenz

In einigen Fällen benötigen Sie neben der Abbruchmeldung auch eine Abbruchgenehmigung. Im Umweltplan können Sie nachlesen, wann dies vorgeschrieben ist.

Wollen Sie ein Denkmal oder einen unter Denkmalschutz stehenden Stadt- oder Dorfkern abreißen? Dann brauchen Sie immer eine Abbruchgenehmigung. 

Wann müssen Sie einen Abriss melden?

Sie müssen mindestens vier Wochen vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Abbruchmeldung über das Omgevingsloket(Umweltamt) einreichen.

In einigen Fällen können Sie die Abbruchmeldung bis spätestens 5 Werktage im Voraus einreichen:

  • Ihr Unternehmen führt Reparatur- oder Umbauarbeiten an einem Teil des Gebäudes durch, der Asbest enthält. Dies gilt nur, wenn das Gebäude andernfalls vier Wochen lang unnötig leer stehen würde oder die vierwöchige Wartezeit die Nutzung des Gebäudes behindern würde.
  • Der Vermieter führt Instandhaltungsarbeiten durch.
  • Sie entfernen gebundenes Asbest bis zu einer Fläche von maximal 35 Quadratmetern pro Grundstück. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Asbest entfernen.

Nachdem Sie die Abbruchmeldung eingereicht haben

Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Abrissanzeige. 

Ist die Meldung unvollständig? Dann erhalten Sie eine Benachrichtigung und müssen eine neue Meldung vornehmen.

Ist Ihre Meldung vollständig? Dann kann die Gemeinde Bedingungen für den Abriss festlegen.
Sie müssen sich dann an diese Bedingungen halten.

Beginn und Ende der Arbeit melden

Bevor Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen, müssen Sie dies bei der Gemeinde melden.
Tun Sie dies mindestens zwei Werktage im Voraus über gemeentehuis@kerkrade.nl.

Sind Sie mit den Arbeiten fertig? Dann melden Sie dies bitte der Gemeinde unter gemeentehuis@kerkrade.nl. Tun Sie dies spätestens am ersten Werktag nach Abschluss der Arbeiten.

Ihre Abbruchmeldung muss vollständig sein. Oftmals müssen Sie einen Asbestinventarisierungsbericht beifügen.

Ein Asbestinventarisierungsbericht ist nicht erforderlich, wenn die Arbeiten in oder an einem Gebäude oder einem Teil davon durchgeführt werden, das nach dem 1. Januar 1994 erbaut wurde. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite Asbestentsorgung.

Abbruchsicherheit

Der Abriss muss sicher erfolgen. Daher müssen Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Menschen verletzt werden oder Gebäude in der Umgebung beschädigt werden.

In einigen Fällen ist ein Abbruchsicherheitsbericht vorgeschrieben. Die Gemeinde teilt Ihnen mit, wann Sie einen solchen Bericht vorlegen müssen.

Noch Fragen? 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Umwelt und Bauwesen unter der Telefonnummer 14 045.