Asbestbeseitigung

Was ist das?

Werden Sie abreißen, abbrechen, bauen oder umbauen? Werden dabei mehr als 10 m3 Abbruchmaterial freigesetzt und/oder Asbest oder asbesthaltige Materialien entfernt? Wenn ja, müssen Sie der Gemeinde 4 Wochen im Voraus eine Abbruchanzeige vorlegen. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn rechtzeitig über Ihr Vorhaben.

Wie funktioniert das?

Sie reichen eine Abrissanzeige 4 Wochen im Voraus über das Omgevingsloket Online ein. Nach Einreichung einer vollständigen Meldung erhalten Sie von der Gemeinde ein Schreiben mit den Vorschriften.

Was sollte ich tun?

Wenn Sie Asbest entfernen wollen, müssen Sie eine Abbruchmeldung einreichen. Die Meldung erfolgt online über das Omgevingsloket online. Verwenden Sie Ihr DigiD. Unternehmen machen die Meldung mit eHerkenning.

Die Meldung muss mindestens 4 Wochen vor der Asbestentfernung erfolgen. In den folgenden Fällen müssen Sie dies spätestens 5 Arbeitstage im Voraus tun:

  • Als Privatperson entfernen Sie verschraubte Platten, in denen die Asbestfasern gebunden sind (keine Dachschiefer). Es muss sich um Asbest aus Häusern oder Nebengebäuden auf Ihrem Grundstück handeln, die nicht für Ihren Beruf oder Ihr Unternehmen bestimmt sind oder genutzt werden. Sie dürfen maximal 35 m2 pro Grundstück entfernen.
  • Als Privatperson entfernen Sie asbesthaltige Bodenfliesen oder unverklebte Bodenbeläge. Es muss sich um Asbest aus Wohnungen oder Nebengebäuden auf Ihrem Grundstück handeln, die nicht für Ihren Beruf oder Ihr Unternehmen bestimmt sind oder genutzt werden. Sie dürfen maximal 35 m2 pro Grundstück entfernen.

Nach der Abrissanzeige

Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Abrissanzeige. Wenn Ihre Anmeldung nicht vollständig ist, werden Sie benachrichtigt und müssen eine neue Anmeldung einreichen. Wenn Ihre Anmeldung vollständig ist, kann die Gemeinde die Abbrucharbeiten an Bedingungen knüpfen. Sie müssen diese Bedingungen erfüllen.

Beginn und Ende der Arbeit melden

  • Sie melden der Gemeinde mindestens 2 Arbeitstage im Voraus, dass Sie mit der Asbestsanierung beginnen werden.
  • Wenn Sie die Arbeit beendet haben, melden Sie sie am ersten Arbeitstag nach Beendigung der Arbeit.

Was sollte ich mitbringen?

Begleitende Informationen zur Meldung

  • Name und Anschrift des Eigentümers des asbesthaltigen Gebäudes
  • Name und Anschrift der Person, die die Arbeiten ausführt
  • Adresse, Katasternummer und Art des Gebäudes
  • die Daten und Zeiten, zu denen Sie abreißen werden
  • wie Sie abreißen werden
  • Angaben zu den Abfällen und der Art ihrer Entsorgung

Bericht über die Asbestinventur

Sie müssen einen Asbestinventarbericht beifügen, wenn Sie:

  • mehr als 35 m2 asbesthaltiges Material zu entfernen;
  • Entfernen Sie Asbest aus einem vor 1994 errichteten Gebäude.

Dieser Bericht sollte von einem zertifizierten Asbestinventarisierungsunternehmen erstellt werden.

Wie lange dauert es?

Sie können 4 Wochen nach Ihrer Anmeldung mit der Asbestsanierung beginnen. Wenn Sie eine Meldung für Arbeiten gemacht haben, die Sie spätestens 5 Arbeitstage vorher ankündigen mussten, können Sie nach 5 Arbeitstagen mit dem Abriss beginnen.

Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihre Anmeldung unvollständig ist, dürfen Sie noch nicht beginnen. Sie müssen erst eine neue Meldung machen. Die Zeitspanne beginnt dann von neuem.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, informieren Sie sich bei der Informationsstelle für Wohnumwelt (IPLO), um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Materialien Asbest enthalten können. Nur ein zertifiziertes Unternehmen darf untersuchen, ob Asbest vorhanden ist. Eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie unter Ascert.

Wenn Sie ein asbesthaltiges Dach ausbauen wollen, können Sie dafür möglicherweise einen Zuschuss beantragen .