Asbestbeseitigung
Werden Sie in einem vor 1994 erbauten Haus renovieren, umbauen oder abreißen? Dann können Sie noch auf Asbest stoßen. Asbest kann beispielsweise in Dachplatten, Fassadenplatten, Bodenbelägen, Schornsteinen und Luftkanälen enthalten sein.
Asbestfasern sind gesundheitsschädlich. Weitere Informationen zu Asbest finden Sie auf der Website des Informationszentrums für Umweltfragen (Informatiepunt Leefomgeving).
Möchten Sie Asbest entfernen? Dann müssen Sie immer eine Abbruchmeldung einreichen. Die Meldung erfolgt über das Omgevingsloket (Umweltamt).
Die Meldung eines Abbruchs ist kostenlos.
Start und Ende der Sanierung melden
Die Umweltbehörde Zuid-Limburg kontrolliert die Entfernung von Asbest. Sie überwacht den Vorgang vom Beginn der Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Entsorgung des Asbests.
Deshalb müssen Sie sowohl den Beginn als auch das Ende der Sanierung über coordinatieteam@odzl.nl melden.
Dies muss in allen Situationen gelten, also:
- wenn Sie das Asbest selbst entfernen
- und wenn ein spezialisiertes Unternehmen dies für Sie übernimmt
Melden Sie den Beginn der Sanierung mindestens zwei Werktage vor Beginn der Abbrucharbeiten. Wenn das Enddatum der Sanierungsarbeiten bereits bekannt ist, können Sie dies in derselben E-Mail angeben.
Sie wissen noch nicht, wann die Sanierung abgeschlossen sein wird? Dann können Sie das Ende der Sanierung auch separat melden. Tun Sie dies spätestens 1 Werktag nach Abschluss der Sanierung.
