Asbestbeseitigung

Werden Sie in einem vor 1994 erbauten Haus renovieren, umbauen oder abreißen? Dann können Sie noch auf Asbest stoßen. Asbest kann beispielsweise in Dachplatten, Fassadenplatten, Bodenbelägen, Schornsteinen und Luftkanälen enthalten sein.

Asbestfasern sind gesundheitsschädlich. Weitere Informationen zu Asbest finden Sie auf der Website des Informationszentrums für Umweltfragen (Informatiepunt Leefomgeving).

Möchten Sie Asbest entfernen? Dann müssen Sie immer eine Abbruchmeldung einreichen. Die Meldung erfolgt über das Omgevingsloket (Umweltamt).

Die Meldung eines Abbruchs ist kostenlos.

Start und Ende der Sanierung melden 

Die Umweltbehörde Zuid-Limburg kontrolliert die Entfernung von Asbest. Sie überwacht den Vorgang vom Beginn der Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Entsorgung des Asbests.

Deshalb müssen Sie sowohl den Beginn als auch das Ende der Sanierung über coordinatieteam@odzl.nl melden.

Dies muss in allen Situationen gelten, also:

  • wenn Sie das Asbest selbst entfernen
  • und wenn ein spezialisiertes Unternehmen dies für Sie übernimmt

Melden Sie den Beginn der Sanierung mindestens zwei Werktage vor Beginn der Abbrucharbeiten. Wenn das Enddatum der Sanierungsarbeiten bereits bekannt ist, können Sie dies in derselben E-Mail angeben. 

Sie wissen noch nicht, wann die Sanierung abgeschlossen sein wird? Dann können Sie das Ende der Sanierung auch separat melden. Tun Sie dies spätestens 1 Werktag nach Abschluss der Sanierung.

Asbest erkennen

Asbest ist nicht immer leicht zu erkennen. Es kommt in mehr als 3500 verschiedenen Anwendungen vor. Es kann also in vielen Materialien enthalten sein, die vor 1994 verwendet wurden. Meistens hat Asbest eine weiße bis hellgraue faserige Struktur. 

Asbest kann unter anderem enthalten sein in:

  • flache Platten, wie Dachschalung
  • Flache Fassadenplatten mit Beschichtung (z. B. bei Außenfassaden und Galerien)
  • Schornsteine oder Luftkanäle (bei einem Ofen, einer Zentralheizungsanlage oder einem Lüftungskanal)
  • Blumenkästen
  • Wellblechplatten (auf Dächern von Scheunen oder Garagen)
  • Abwasserleitung oder Fallrohr (z. B. Toilettenabfluss)
  • Feuerbeständige Platte (unter einem Heizkessel, in einem Heizungsschrank, einer Treppenverkleidung oder einer Decke)
  • Vinylbodenbelag oder alter Bodenbelag (mit asbesthaltiger Unterlage)
  • alte Haushaltsgeräte
  • Kit oder Kitt
  • Insulation around pipes
  • Dachschiefer

Möchten Sie wissen, wo sich in oder um Ihr Haus herum noch Asbest befinden könnte? Dann schauen Sie in den Asbestwegweiser.

Untersuchung auf Asbest

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Material in Ihrem Haus Asbest enthält? Lassen Sie dann eine Untersuchung durch ein zertifiziertes Unternehmen durchführen.

Auf der Website von Ascert (Stiftung für Asbestzertifizierung) finden Sie weitere Informationen und eine Übersicht über zertifizierte Unternehmen.

Asbest selbst entfernen

Sie dürfen selbst eine kleine Menge Asbest entfernen. Dabei handelt es sich um maximal 35 Quadratmeter pro Katasterparzelle.

Sie dürfen dies nur bei folgenden Materialien tun:

  • Wellplatten (keine Dachschiefer)
    Die Wellplatten müssen:
    • fest gebunden sein (die Fasern sind fest miteinander verbunden)
    • geschraubt sein, nicht genagelt
    • nicht beschädigt, nicht zerbrochen und nicht verwittert sein
  • Nicht verklebte Bodenbeläge oder Bodenfliesen. Diese können Sie selbst entfernen, solange sie nicht verklebt sind.

Für alle anderen Asbestarten oder größere Mengen benötigen Sie immer ein zertifiziertes Unternehmen.

Wenn Sie Asbest selbst entfernen möchten, müssen Sie dies immer über dasUmweltamt melden. Tun Sie dies mindestens 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten.

Wenn Ihre Abbruchmeldung noch nicht vollständig ist, wird sich die Umweltbehörde Zuid-Limburg (ODZL) im Namen der Gemeinde mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Ist Ihre Meldung vollständig, wird sie von ODZL geprüft und bewertet. Innerhalb von fünf Werktagen erhalten Sie eine Antwort, ob Sie die Genehmigung zum Abriss erhalten. ODZL sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung Ihrer Abrissmeldung zu. 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abbruchmeldung? Rufen Sie ODZL unter 043-389 73 30 an.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Selberentfernen von Asbest

  1. Melden Sie den Abriss mindestens 5 Werktage im Voraus überdas Umweltportal an.
  2. Zustimmung erhalten?
    1. Entfernen Sie Wellplatten immer in einem Stück, also nicht brechen oder sägen.
    2. Befeuchten Sie das Material mit einer Pflanzenspritze. Dadurch wird verhindert, dass sich Fasern ausbreiten.
    3. Tragen Sie immer eine P3-Gesichtsmaske.
  3. Verpacken Sie das Asbest in stabiler, luftdichter Plastikfolie (mindestens 0,2 mm dick). Achten Sie auf doppelte, überlappende Nähte.
  4. Geben Sie Asbest kostenlos beiden Rohstoffparks ab– Rd4 

Sicherheit 

Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und die der Anwohner.

Asbest durch ein Sanierungsunternehmen entfernen lassen

Lassen Sie Asbest von einem zertifizierten Sanierungsunternehmen entfernen?
Dann muss das Unternehmen zunächst einen Bestandsbericht erstellen. Dieser Bericht enthält:

  • welche Art von Asbest vorhanden ist
  • wo genau sich das Asbest befindet
  • welche Entsorgungsmethode erforderlich ist

Auf derWebsite von Ascertfinden Sie eine Übersicht über zertifizierte Asbestentsorgungsunternehmen und Inventarisierungsbüros. 

Wer meldet den Abriss?

Fragen Sie das Sanierungsunternehmen, ob es die Abbruchmeldung für Sie erledigen kann.

Tun sie dies nicht? Dann müssen Sie selbst die Abbruchmeldung über das Omgevingsloket (Umweltamt)
vornehmen. Tun Sie dies mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Fügen Sie Ihrer Meldung auch den Bestandsbericht bei.

Bewertung durch ODZL

Ist Ihre Abbruchmeldung noch nicht vollständig, wird sich die Umweltbehörde Zuid-Limburg (ODZL) im Namen der Gemeinde mit Ihnen in Verbindung setzen. Ist Ihre Meldung vollständig, wird die ODZL Ihre Abbruchmeldung prüfen und bewerten. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine Antwort, ob Sie die Genehmigung zum Abbruch erhalten. Die ODZL sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung Ihrer Abbruchmeldung zu.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Abbruchmeldung? Dann wenden Sie sich bitte unter der Nummer 043-389 73 30 an ODZL.

Melden, dass Asbest von anderen nicht sicher entfernt wird

Findet In Ihrem Bezirk statt und glauben Sie, dass Asbest unsachgemäß entsorgt wird? Melden Sie dies bitte dem Umweltamt Zuid-Limburg (ODZL). Sie können rund um die Uhr eine Meldung machen.

ODZL überprüft anschließend, ob die Genehmigung für die Asbestsanierung erteilt wurde.
Ist dies nicht der Fall? Dann wird ODZL als Vollzugsbehörde tätig oder informiert die Gemeinde.

Illegale Asbestentsorgung

Wenn Sie Asbest auf der Straße oder in öffentlichen (Grün-)Bereichen finden, können Sie dies der Abteilung Umwelt und Bauwesen der Gemeinde Kerkrade unter der Nummer 14 045 melden oder eine Meldung zum Wohn- und Lebensumfeld über BuitenBeter machen.