Bauen oder Umbauen

Was Sie beim Bauen oder Renovieren wissen müssen

Wer bauen, umgestalten oder sonst etwas an seiner Umgebung verändern will, braucht oft eine Genehmigung. Zum Beispiel, um ein Haus zu bauen oder abzureißen oder einen Baum zu fällen.

Aus vielen wird einer

Ab dem 1. Oktober 2010 können Sie viele dieser Genehmigungen in einem Schritt und in einem Verfahren beantragen. Mit dem Gesetz über das Umweltrecht (allgemeine Bestimmungen) (Wabo) werden mehr als 25 Genehmigungen durch eine einzige Umweltgenehmigung ersetzt.

Diese Einzelgenehmigung können Sie über die Umweltabteilung beantragen. Für eine Umweltgenehmigung kann am Umweltdesk der "Genehmigungs-Check" ausgefüllt und ein Antrag auch digital eingereicht werden.

www.omgevingsloket.nl

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine einzige Umweltgenehmigung mit eindeutigen Auflagen. Für die Genehmigungen, die Sie alle auf einmal beantragen, sind Einsprüche und Beschwerden nur einmal möglich. Eine einzige Kontrollbehörde ist auch für die Überwachung und Durchsetzung zuständig. Mit dem Wabo erweitert sich auch die Kategorie der genehmigungsfreien Bauvorhaben.

Für die Erteilung einer Umweltgenehmigung sind Baugebühren zu entrichten. Sie können den Betrag auf der Website overheid.nl überprüfen

Zur Gemeinde gehen

Es ist jedoch immer ratsam, im Voraus einen Termin mit der Gemeinde zu vereinbaren, um die Bau- oder Renovierungsarbeiten zu besprechen. Auch wenn der "Genehmigungs-Check" ergibt, dass für die Baumaßnahme keine umweltrechtliche Genehmigung erforderlich ist, können Sie als Veranlasser dennoch mit Mindestanforderungen aus der Bauverordnung, den Vorschriften der Bauordnung oder Vorschriften aus dem geltenden Flächennutzungsplan konfrontiert werden. Außerdem muss das Bauvorhaben den angemessenen Anforderungen an das Erscheinungsbild entsprechen, die in der Bauordnung festgelegt sind.

Es ist also nicht unbedingt erforderlich, einen Termin zu vereinbaren, aber das Bestehen einer Genehmigungsprüfung bedeutet noch nicht, dass die Gemeinde mit den (Neu-)Bauplänen einverstanden ist.

Die Regeln für das Bauen ohne Genehmigung sind manchmal recht kompliziert und gelten daher nicht für jedes Bauvorhaben. Wenn Sie ohne Genehmigung bauen oder renovieren wollen, muss Ihr Vorhaben eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Außerdem weiß die Gemeinde, was Sie sonst noch beachten müssen. Zum Beispiel die Mindestanforderungen in der Bauverordnung, die Ihr Bauwerk immer erfüllen muss. Diese gelten also auch, wenn Sie ohne Genehmigung bauen können.

Die kommunale Bauordnung

Die Bauordnung enthält Vorschriften z. B. über die Nutzung von Häusern und Grundstücken oder die Ausführung von Bauarbeiten. Die Gemeinde erlässt die Bauordnung. Sie können daher bei der Gemeinde überprüfen, ob Ihre Baupläne mit der Bauverordnung übereinstimmen.

Die Bauvorschriften umfassen mindestens die folgenden Themen:

  • Städtebauliche Vorschriften wie Straßen, auf denen gebaut werden darf, Baulinien oder die Positionierung von Bauwerken zueinander
  • Brandschutztechnische Anlagen
  • Anschluss an Versorgungsunternehmen
  • Verhinderung des Baus auf kontaminiertem Boden
  • Bedingungen für die Nutzung
  • Abbruchvorschriften
  • Vorschriften für die Durchführung von Bau- und Abbrucharbeiten in Bezug auf die Sicherheit der Baustelle/des Abbruchs, Zeiten usw.
  • Kontrolle durch die Gemeinde während der Bauphase
  • Wie Sie eine Lizenz beantragen.

Die Bauvorschriften der Gemeinde Kerkrade können über die dezentralen Vorschriften eingesehen werden.

Vergessen Sie Ihre Nachbarn nicht

Übrigens: Vergessen Sie Ihre Nachbarn nicht. Besprechen Sie Ihre Pläne mit ihnen, auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen. Schließlich bauen oder renovieren Sie ja, um Ihren Wohnkomfort zu erhöhen, und ein nachbarschaftlicher Streit ist da sicher nicht förderlich.