Was ist das?

Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie bauen, renovieren, abreißen, eine Alarmanlage installieren oder einen Baum fällen wollen.

Über Omgevingsloket online können Sie prüfen, ob Sie eine Umweltgenehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung dann auch gleich beantragen. In manchen Fällen können Sie bauen, ohne eine Genehmigung zu beantragen. Zum Beispiel, um ein Nebengebäude im Hinterhof zu bauen.

Wie funktioniert das?

Für Folgendes benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung:

  • Bau oder Umbau eines Bauwerks (z. B. eines Hauses).
  • Abriss eines Bauwerks in einem geschützten Stadt- oder Dorfbild.
  • Die brandsichere Nutzung eines Gebäudes, einer Baustelle oder einer temporären Einrichtung.
  • Veränderung eines kommunalen, provinzialen oder nationalen Denkmals, Umbau oder Abriss eines Denkmals.
  • Durchführung von Arbeiten und Tätigkeiten, wie z. B. Straßenbau, Anhebung, Aushub oder Nivellierung von Böden, Graben oder Entwässerung von Wasserläufen oder Anpflanzen oder Entfernen von Bäumen.
  • Ausfahrt (oder Einfahrt) auf eine Gemeinde- oder Provinzstraße.
  • Installieren einer Alarmanlage.
  • Erstellung und Platzierung von Werbung (z. B. einer Plakatwand).
  • Bäume fällen.
  • Die Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks, die nicht dem Flächennutzungsplan entspricht.
  • Verschmutzung der Umwelt.
  • Gründung oder Änderung einer Niederlassung.
  • Abriss eines Bauwerks, wenn im Flächennutzungsplan eine Genehmigungspflicht besteht.

Manchmal benötigen Sie eine weitere Genehmigung. Zum Beispiel eine wasserrechtliche Genehmigung oder eine Veranstaltungsgenehmigung.

Genehmigungsfreies Bauen

Für Nebengebäude im Hinterhof brauchen Sie normalerweise keine Genehmigung. Das Nebengebäude sollte dann nicht höher als 5 m sein.

Wenn Sie eine Dachgaube oder ein Dachfenster einbauen wollen, gelten für die Vorderseite des Hauses strengere Vorschriften als für die Rückseite. Die folgenden Bauten können genehmigungsfrei sein, wenn sie sich im Hinterhof befinden:

  • Antennenanlagen
  • Bauhütten, Bauschilder, Gerüste, Rammen, Kräne, Spundwände oder andere Hilfskonstruktionen
  • Bauten für infrastrukturelle oder öffentliche Einrichtungen
  • Wärmeerzeuger
  • Dachgaube
  • Oberlicht
  • Fensterrahmen, Rahmenfüllungen, Fassadenpaneele
  • Lagerregal
  • Überbrückungsstrukturen
  • andere Bauwerke, die nicht höher als 1 m und eine Fläche, die nicht höher als 2 m ist
  • Stromerzeugungspaneele
  • Zäune
  • Sport- oder Spielplatzgeräte für den privaten Gebrauch
  • Gartenmöbel
  • Fahnenmasten
  • Markisen, Rollgitter, Fensterläden oder Jalousien

Verweigerung der Lizenz

In den folgenden Fällen erhalten Sie keine Umweltgenehmigung:

  • Ihr Antrag entspricht nicht den Bauvorschriften.
  • Ihr Antrag entspricht nicht den Bauvorschriften.
  • Ihr Antrag steht nicht im Einklang mit dem Flächennutzungsplan, der Verwaltungsvorschrift, dem Betriebsplan oder den Ministerialerlassen (B und W können dennoch beschließen, dass die Umweltgenehmigung erteilt werden soll).
  • Ihr Antrag steht im Widerspruch zu den Interessen des Denkmalschutzes.
  • Nach Ansicht der Stadtverwaltung besteht ein ernsthaftes Risiko, dass Ihr Antrag für eine Straftat verwendet wird (das so genannte Bibob-System).
  • Der Antrag verstößt gegen vernünftige Anforderungen an das Erscheinungsbild (B und W können immer noch entscheiden, dass die Umweltgenehmigung erteilt werden sollte).
  • Die Stellungnahme der Kommission für Tunnelsicherheit legt dies nahe.
  • Ihr Antrag entspricht nicht den kommunalen Vorschriften.
  • der Antrag betrifft die Aufteilung eines Hauses in mehrere unabhängige Wohnungen; dies ist in Kerkrade nicht zulässig

Was sollte ich tun?

Besprechen Sie Ihre Pläne im Voraus mit der Stadtverwaltung. Dann werden Sie keine Überraschungen erleben. Schicken Sie dazu eine E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl, Abteilung Umwelt und Bau, Betreff Vooroverlegleg".

Über Omgevingsloket online können Sie prüfen, ob Sie eine Umweltgenehmigung beantragen müssen. Sie können den Antrag direkt online stellen. Verwenden Sie dazu Ihr DigiD.

Unternehmen können sich nur online bewerben. Bitte verwenden Sie eRecognition.

Antrag auf Erlaubnis

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Senden Sie das Antragsformular mit den geforderten Unterlagen an die Gemeinde. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang des Antrags.

Bei einem erweiterten Antrag erstellt die Gemeinde zunächst einen Entscheidungsentwurf über Ihren Antrag. Jeder kann sich innerhalb von 6 Wochen dazu äußern (Stellungnahmen). Wenn Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden sind, begründen Sie dies in Ihrer Stellungnahme.

Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.

Vor der Konsultation

Die Gemeinde kann Ihnen die Genehmigung verweigern oder Ihren Antrag überhaupt nicht berücksichtigen. Wenn Sie dies vermeiden wollen, ist es wichtig, dass Sie sich mit der Gemeinde gut über Ihre Pläne beraten. Dies wird als Vorgespräch bezeichnet. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an die Gemeinde, wenn Sie Ihr Vorhaben planen.

Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl, z. Hd. der Abteilung Umwelt und Bau, Betreff: Vorabkonsultation.

Was sollte ich mitbringen?

Es hängt von Ihrem Bauplan ab, welche Unterlagen und Daten Sie benötigen. Zum Beispiel:

  • statische Berechnung oder Konstruktionszeichnung
  • Grundrisse des Gebäudes (Maßstab 1:100)
  • Situationszeichnung (Maßstab 1:1000 bis 1:1500)
  • Zeichnung der Fassadenansichten (Maßstab 1:100)
  • Querschnitte und Längsschnitte (Maßstab 1:100)
  • Einzelheiten zum Erscheinungsbild der Struktur

Fügen Sie unbedingt Zeichnungen bei, die sowohl die aktuelle als auch die neue Situation zeigen.

Wie lange dauert es?

Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung (normaler Antrag)

Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Umweltgenehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb der Zeitspanne entscheidet, erhalten Sie die Genehmigung automatisch (von Rechts wegen).

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Antrag auf Umweltgenehmigung (erweiterter Antrag)

Für verlängerte Anträge gilt eine Entscheidungsfrist von 26 Wochen. Diese Zeitspanne kann auch einmal um 6 Wochen verlängert werden. Bei diesem Verfahren erhalten Sie die Genehmigung nicht von Rechts wegen.

Die Gemeinde erstellt einen Entscheidungsentwurf über Ihren Antrag. Jeder kann sich innerhalb von 6 Wochen dazu äußern (Stellungnahmen). Wenn Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden sind, geben Sie in Ihrer Stellungnahme an, warum. Sie werden automatisch darüber informiert, ob Ihnen die Genehmigung erteilt wird.

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen beim Gericht Beschwerde einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie auch eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf abgegeben haben.