Eintragung der politischen Fraktion GR22

Gemeinderatswahlen 2022

BEZEICHNUNG DER FRAKTION ÜBER DER KANDIDATENLISTE



Für die Wahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kerkrade kann eine politische Gruppierung, die eine voll rechtsfähige Vereinigung ist und deren Bezeichnung nicht bereits beim zentralen Wahlausschuss für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer oder zu den Provinzräten eingetragen ist, beim zentralen Wahlausschuss der Gemeinde beantragen, dass die Bezeichnung, mit der sie in die Kandidatenliste aufgenommen werden möchte, in ein Register eingetragen wird (höchstens 35 Buchstaben oder andere Zeichen).

Wer sich für die anstehende Wahl der Ratsmitglieder der Gemeinde Kerkrade am Mittwoch, den 16. März 2022, registrieren lassen möchte, muss dies bis spätestens Montag, den 20. Dezember 2021, schriftlich beim zentralen Wahllokal im Rathaus beantragen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Einreichung des Antrags erst am Montag, den 20. Dezember 2021, keine Möglichkeit zur Beitreibung des Versäumnisses besteht. Wir raten Ihnen daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Für diese Anmeldung muss eine Kaution von 112,50 Euro auf ein bestimmtes Konto der Gemeinde überwiesen werden.

Der Einzahler erhält eine Quittung.
Bei Vorlage einer gültigen Kandidatenliste für die kommende Wahl wird die Einzahlung zurückerstattet.

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • a. eine Kopie der notariellen Urkunde, die die Satzung der Vereinigung enthält;
  • b. eine Bescheinigung über die Eintragung in das von der Handelskammer geführte Register;
  • c. den Nachweis über die Zahlung der vorgenannten Kaution;
  • d. eine Erklärung der Fraktion, in der sie ihren Bevollmächtigten und stellvertretenden Bevollmächtigten gegenüber dem zentralen Wahlausschuss benennt.

Haben Sie noch Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 14-045. Natürlich können Sie uns auch eine Frage per E-Mail stellen. Senden Sie sie an verkiezingen@kerkrade.nl   


Kerkrade, 24-11-2021