Ab 1. Juli 2023 Erhöhung der Führerscheingebühr um 3,50 Euro

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Überweisung der Gemeinden an den Staat (RDW) für Führerscheine um 3,50 € erhöht.
Dies ist bereits in die Gebührenordnung der Gemeinde Kerkrade aufgenommen worden. Die Beantragung eines Führerscheins wird ab dem 1. Juli 2023 44,50 € kosten (bisher 41 €).

Gesetz über die digitale Verwaltung

Seit Mitte 2018 ist der Führerschein als öffentlicher Identifikator geeignet. Seine Anwendung war an das Inkrafttreten von Artikel 27 des Gesetzes über die digitale Verwaltung geknüpft. Dieses Gesetz und dieser Artikel werden am 1. Juli 2023 in Kraft treten (Stb. 2023, 158, 159 und 160). Der RDW hat bereits angekündigt, dass die Überweisung pro Führerscheinantrag dann um 3,50 € erhöht wird.