Das Parkstadtgesetz tritt ab dem 1. Juli in Teilen von Kerkrade in Kraft

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Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Teilen von Kerkrade das Parkstad-Gesetz, offiziell das Gesetz über Sondermaßnahmen zur Bewältigung großstädtischer Probleme (Wbmgp), auch bekannt als „Rotterdam-Gesetz“. Das Gesetz gilt für die Stadtteile Heilust, Kaalheide, Bleijerheide, Erenstein, Rolduckerveld, Nulland sowie für einige weitere Straßen und Wohnkomplexe außerhalb dieser Stadtteile.

Neue Mieter von Wohnraum in den ausgewiesenen Stadtvierteln, Straßen und Wohnanlagen benötigen ab dem 1. Juli 2026 eine Wohnberechtigung. Mit der Einführung des Gesetzes unternimmt die Gemeinde einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit in Stadtvierteln, in denen der Druck auf das Wohnumfeld groß ist.

Stadtrat Alexander Geers: „Mit der Einführung des Parkstad-Gesetzes erhalten wir ein wichtiges Instrument, um Stadtteile stärker und widerstandsfähiger zu machen. Wir arbeiten an einer ausgewogenen Zusammensetzung der Stadtteile, damit die Bewohner dort angenehm, sicher und vertrauensvoll leben können. Dabei gehen wir weiterhin sorgfältig mit jedem Antrag um und behalten die Interessen der Wohnungssuchenden im Blick.“

Das Parkstadtgesetz ermöglicht es, bei der Vermietung von Wohnungen in ausgewiesenen Gebieten eine Wohnberechtigung vorzuschreiben. Bei der Antragstellung wird geprüft, ob ein Wohnungssuchender die in der Wohnungsverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Auf diese Weise möchte die Gemeinde die Lebensqualität verbessern und das Risiko einer weiteren Verschärfung sozialer Probleme verringern.

Die Regelung gilt ausschließlich für neue Mieter, die sich ab dem 1. Juli 2026 in den ausgewiesenen Gebieten niederlassen möchten.  

Weitere Informationen zum Parkstad-Gesetz, zu den ausgewiesenen Gebieten und zur Beantragung einer Wohnbaugenehmigung finden Sie unter kerkrade.nl/parkstadwet