Parkstadtgesetz

Die Gemeinde Kerkrade möchte, dass die Stadtteile sicher und lebenswert sind. Deshalb tritt am 1. Juli 2026 das Parkstad-Gesetz (offiziell: Wbmgp, Gesetz über besondere Maßnahmen zur Bewältigung großstädtischer Probleme) in Kraft.

Dieses Gesetz kann angewendet werden, wenn die Lebensqualität in einem Stadtteil unter Druck steht, und sieht zusätzliche Vorschriften für die Vergabe von Mietwohnungen vor. Möchten Sie ab diesem Datum in einem Gebiet, das unter das Parkstad-Gesetz fällt, eine Wohnung mieten? Dann benötigen Sie eine Wohnberechtigung.

Was ist eine Wohnberechtigung?

Eine Wohnberechtigung ist eine offizielle Genehmigung, in einer Wohnung innerhalb eines ausgewiesenen Gebiets zu wohnen. Die Regeln und Bedingungen für den Erhalt einer solchen Genehmigung sind in der Wohnungsverordnung für das Wbmgp-Gebiet festgelegt: . 

Welche Stadtteile sind von dem Antrag betroffen?

Der Antrag gilt für folgende Stadtteile:

  • Heilust
  • Kaalheide
  • Bleijerheide
  • Erenstein
  • Rolduckerveld
  • Nullland
     

Welche Straßen und Komplexe sind von dem Antrag betroffen?

Der Antrag gilt für folgende Straßen und Wohnanlagen:

Straßen

  • Schleidenstraße
  • Honéestraat
  • Nummer II Straße
  • New Street
  • Melchiorstraße
  • Bürgermeister Savelberglaan
  • Franckstraße
  • Mucherveldstraße
  • Lempersstraße
  • Hühnerstraße
  • Decke Quodbachlaan
  • St. Pieterstraße
  • Akerstraße

Wohnkomplexe

  • Nieuwenhagerweg
  • Willem-Alexander-Straße
  • Waubacherweg
  • St. Pieterstraße – Akkerheide
     

Was bedeutet das nun für die Menschen, die derzeit in diesen Stadtvierteln leben?

Derzeit ändert sich noch nichts. Die Gemeinde hat die Genehmigung für den Antrag vom Ministerium erhalten. Das Ziel ist, das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt gelten Regeln für die Anmietung einer Wohnung in einem Wbmgp-Gebiet. 

Welche Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2026?

Sie können eine Wohnung in einem Gebiet mieten, in dem das Parkstad-Gesetz gilt, wenn Sie:

  • mehr als 6 Jahre in Folge in der Region Parkstad wohnt oder
  • ein Einkommen hat, beispielsweise aus:
    • Arbeit
    • ein eigenes Unternehmen
    • Rente, Vorruhestand oder Altersrente
    • Studienfinanzierung

Und:

  • Sie erhalten eine positive Stellungnahme aus der polizeilichen Überprüfung.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht? Dann können Sie in diesen Gebieten keine Wohnung mieten.
Sie können sich jedoch auf Wohnungen in anderen Teilen von Kerkrade bewerben, in denen das Parkstad-Gesetz nicht gilt.

Wie beantrage ich eine Wohnberechtigung?

Derzeit ist es noch nicht möglich, eine Wohnberechtigung zu beantragen. Ab dem 1. Juli finden Sie hier weitere Informationen zum Antragsverfahren.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sie können sich unter parkstadwet@kerkrade.nl oder unter der Nummer 14 045 an die Gemeinde Kerkrade wenden.