Parkstadtgesetz
Möchten Sie eine Wohnung in Kerkrade mieten? Dann sollten Sie wissen, dass für Wohnungen in bestimmten Stadtteilen zusätzliche Vorschriften gelten. Grund dafür ist das Parkstad-Gesetz, das am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Was ist das Parkstadtgesetz?
„Parkstadwet“ ist die Bezeichnung, die wir in unserer Region für das Gesetz über Sondermaßnahmen zur Bewältigung großstädtischer Probleme (Wbmgp) verwenden .
Das Parkstad-Gesetz hilft der Gemeinde dabei, problembelastete Stadtteile sicherer und lebenswerter zu gestalten. Dank des Parkstad-Gesetzes können wir als Gemeinde besser steuern, wer in diesen Stadtteilen eine Wohnung mieten darf. Damit wollen wir mehr Ruhe in einen Stadtteil bringen und dafür sorgen, dass die Menschen dort angenehm leben können.
Die Bestimmungen des Parkstadtgesetzes gelten für das Mieten und Vermieten von Wohnungen. Sie gelten nicht, wenn Sie eine Wohnung kaufen und selbst darin wohnen.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich unter info-parkstadwet@kerkrade.nl oder unter der Nummer 14 045 an die Gemeinde Kerkrade wenden.
