Parken von Großfahrzeugen
Was ist das?
Fahrzeuge, die länger als 6 Meter oder höher als 2,40 Meter sind, dürfen nicht auf öffentlichen Flächen geparkt werden.
Nur auf den folgenden Straßen oder Straßenabschnitten ist das Abstellen solcher Fahrzeuge erlaubt:
- Die Südseite der Merkurstraße vom Klarenanstelerweg bis etwa 100 Meter vor dem Ende der Straße;
- Die Westseite der Nievelsteenstraat, bis zum Abschnitt zwischen Wolfsweg und der ersten Rechtskurve;
- Die Südseite der Sackgasse an der Bart van Slobbestraat (hinter der Kreuzung mit der Albert Thijsstraat);
- Die Nordseite der Ir. van Elst Street;
- Die Nordseite der Ir. van Diest Street;
- Auf der Ostseite der Wenckebachstraße und auf den folgenden zwei Fahrspuren:
- Der 60 Meter lange Abschnitt wird von der Ecke Ir. van de Elststraat-Wenckebachstraat in Richtung Ir. van Dieststraat berechnet;
- Der Abschnitt zwischen Ir. van Dieststraat und Valkenhuizerlaan;
- Die Südseite der Jupiterstraat und zwar der Abschnitt von etwa 150 Metern vom Dentgenbachweg bis zum Ende der Jupiterstraat;
- Die Ostseite der Minervastraat und zwar der Abschnitt zwischen Jupiterstraat und Mercuriusstraat.
Wie funktioniert das?
Das Parken von großen Fahrzeugen ist nur auf den folgenden Straßen oder Straßenabschnitten erlaubt:
- Die Südseite der Merkurstraße vom Klarenanstelerweg bis etwa 100 Meter vor dem Ende der Straße;
- Die Westseite der Nievelsteenstraat, bis zum Abschnitt zwischen Wolfsweg und der ersten Rechtskurve;
- Die Südseite der Sackgasse an der Bart van Slobbestraat (hinter der Kreuzung mit der Albert Thijsstraat);
- Die Nordseite der Ir. van Elst Street;
- Die Nordseite der Ir. van Diest Street;
- Auf der Ostseite der Wenckebachstraße und auf den folgenden zwei Fahrspuren:
- Der 60 Meter lange Abschnitt wird von der Ecke Ir. van de Elststraat-Wenckebachstraat in Richtung Ir. van Dieststraat berechnet;
- sowie der Abschnitt zwischen Ir. van Dieststraat und Valkenhuizerlaan;
- Die Südseite der Jupiterstraat und zwar der Abschnitt von etwa 150 Metern vom Dentgenbachweg bis zum Ende der Jupiterstraat;
- Die Ostseite der Minervastraat und zwar der Abschnitt zwischen Jupiterstraat und Mercuriusstraat.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde. Geben Sie dabei bitte die folgenden Informationen an:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Angaben zu Ihrem Fahrzeug
- die Straße, in der Sie das Fahrzeug parken möchten
- Datum und Uhrzeit, wann Sie das Fahrzeug abstellen wollen
- warum Sie Ihr großes Fahrzeug auf der Straße parken wollen
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.