Parken von Großfahrzeugen
Was ist das?
- Es ist verboten, große Fahrzeuge auf der Straße zu parken. Das gilt zum Beispiel für Lastwagen und Busse.
- Wenn Sie ein großes Fahrzeug auf der Straße parken wollen, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Das Parken solcher Fahrzeuge ist jedoch auf den folgenden Straßen oder Straßenabschnitten erlaubt:
- Die Südseite der Merkurstraße vom Klarenanstelerweg bis etwa 100 Meter vor dem Ende der Straße;
- Die Westseite der Nievelsteenstraat, bis zum Abschnitt zwischen Wolfsweg und der ersten Rechtskurve;
- Die Südseite der Sackgasse an der Bart van Slobbestraat (hinter der Kreuzung mit der Albert Thijsstraat);
- Die Nordseite der Ir. van Elst Street;
- Die Nordseite der Ir. van Diest Street;
- Auf der Ostseite der Wenckebachstraße und auf den folgenden zwei Fahrspuren:
- Der 60 Meter lange Abschnitt wird von der Ecke Ir. van de Elststraat-Wenckebachstraat in Richtung Ir. van Dieststraat berechnet;
- Der Abschnitt zwischen Ir. van Dieststraat und Valkenhuizerlaan;
- Die Südseite der Jupiterstraat und zwar der Abschnitt von etwa 150 Metern vom Dentgenbachweg bis zum Ende der Jupiterstraat;
- Die Ostseite der Minervastraat und zwar der Abschnitt zwischen Jupiterstraat und Mercuriusstraat.
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